770/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wiedereinführung Mutter-Kind-Pass-Bonus (künftig Eltern-Kind-Pass)

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Einführung des Mutter-Kind-Passes jährte sich am 16. Jänner 2014 zum 40. Mal. Mit den Untersuchungen von Schwangeren und Kindern wurde in Österreich die Kinder- und Müttersterblichkeit drastisch gesenkt. Das Untersuchungsprogramm wurde seither immer wieder erweitert. Während der Fokus zu Beginn auf der Verringerung der Säuglingssterblichkeit lag, so ist heute die Früherkennung von Fehlentwicklungen im Säuglings- und Kindesalter.

 

Als in Österreich noch Geburtenbeihilfe bezogen werden konnte, war die Einhaltung aller vorgesehenen Mutter-Kind-Pass Untersuchungen die Voraussetzung für die Auszahlung.

 

Die Geburtenbeihilfe wurde 1996 abgeschafft und zog eine deutliche Abnahme der Zahl der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen mit sich. Daher führte man 1997 einen Mutter-Kind-Pass Bonus in der Höhe von 145,40 Euro ein.

 

Der Mutter-Kind-Pass Bonus wurde im Jahr 2002 abgeschafft. Seitdem ist die Absolvierung von fünf Schwangerenuntersuchungen und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt an die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes gekoppelt. Werden eine oder mehrere Untersuchungen nicht oder verspätet durchgeführt, sowie Nachweise der Untersuchungen bei der Krankenkasse nicht eingereicht, hat dies eine Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes zur Folge.

 

·        In der Variante 30 plus 6, halbiert sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ab dem 25. Lebensmonat des Kindes auf 7,27 Euro pro Tag.

·        In der Variante 20 plus 4, halbiert sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ab dem 17. Lebensmonat des Kindes auf 10,40 Euro pro Tag.

·        In der Variante 15 plus 3, halbiert sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ab dem 13. Lebensmonat des Kindes auf 13,30 Euro pro Tag.

·        In der Variante 12 plus 2, halbiert sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ab dem 10. Lebensmonat des Kindes auf 16,50 Euro pro Tag.

·        In der einkommensabhängigen Variante, reduziert sich die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes ab dem 10. Lebensmonat des Kindes um 16,50 Euro pro Tag.

 

Die finanziellen Folgen einer verpassten Untersuchung in der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt sind nicht zu unterschätzen. Für eine Alleinerziehende Frau, die die Kinderbetreuungsgeld-Variante 20+4 gewählt hat, hat die verpasste Untersuchung einen finanziellen Verlust von 1.248 Euro zur Folge. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Halbierung des Kinderbetreuungsgeldes finanzielle Notlagen entstehen.

 

Der finanzielle Verlust vergrößert sich um ein Vielfaches, wenn in Betracht gezogen wird, dass Männer, ihren Kinderbetreuungsgeld-Anspruch meist in den letzten Monaten der gesamten Kinderbetreuungsgeld-Phase geltend machen. Wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Vater die Nichtdurchführung zu vertreten hat und nur dann das Kinderbetreuungsgeld gekürzt wird.

 

Die Geburt eines Kindes ist ein einschneidendes Ereignis und es ist daher nachvollziehbar, dass Informationen, die in Broschüren, auf Homepages bzw. im Zuge des Antrags auf Kinderbetreuungsgeld sowie in einem gesonderten Mitteilungsschreiben übermittelt werden, nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit verfolgt werden und es zum Versäumen einer Untersuchung kommt.

 

Wie eine Grüne Anfrage (2232/J XXV.GP) ergeben hat, waren allein im Jahr 2014 453 Personen von einer Kürzung beim Kinderbetreuungsgeld betroffen. Das sind rund 2,45% der Kinderbetreuungsgeld-Fälle im Jahr 2014.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der vorsieht, dass anstelle der Bestrafung durch Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes, für die Absolvierung von fünf Schwangerenuntersuchungen und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt künftig wieder ein Bonus ausgezahlt wird. Im Zuge dessen soll auch eine Umbenennung des Mutter-Kind-Pass in einen Eltern-Kind-Pass stattfinden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.