772/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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Zähl Parlamentarische Materialien

 regel für Kinder im Buslinienverkehr

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Daniela Musiol; Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Zählregel für Kinder im Buslinienverkehr

 

 

Seit vielen Jahren steht das Problem ungelöst im Raum, dass für Schulkinder die Fahrt zur Schule und zurück auf einigen Strecken gefährlich ist, weil dort Busse regelmäßig überfüllt sind und viele Kinder daher stehend oder zu mehreren auf einer Sitzbank mit Gedränge und Geschubse transportiert werden, auch bei Autobahn- oder Freilandstraßentempo von 80 bis 100 km/h oder auf Bergstraßen mit anspruchsvollen Fahrbedingungen zB im Winter.

Gesetzlich gedeckt ist dies bisher von der in § 106 Absatz 1 letzter Satz Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) enthaltenen Zählregel, der zufolge drei Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahre sich zwei Sitzplätze teilen dürfen, sprich viel mehr Kinder mitgenommen werden können als sichere Sitzplätze vorhanden sind.

Diese Regel wird seit vielen Jahren von Familienverbänden, ElternvertreterInnen, ExpertInnen und politischen Kräften nahezu aller „Farben“ kritisiert und ihre Änderung gefordert. Auch im Parlament war das Thema wiederholt auf dem Tapet, es wurden bisher aber nur Änderungen im Bereich des Gelegenheitsverkehrs – zunächst 2006 (26.KFG-Novelle) unter Ausschluß der täglichen Beförderung von und zur Schule bzw. Kindergarten, dann (29. KFG-Novelle) per Schulbeginn im Herbst 2008 im gesamten Gelegenheitsverkehr.

Mit diesen Änderungen wurde zugleich von der jeweils beschlussfassenden Mehrheit des Gesetzgebers dokumentiert, dass es sich tatsächlich um ein Problem handelt und dass die Abschaffung der 3=2 Zählregel zur Lösung dieses Problems beiträgt.

 

Zu erinnern ist auch daran, dass sich bereits bei der letzten Beschlussfassung zum Thema im Nationalrat im Dezember 2007 (!) auch mehrere Abgeordnete von SPÖ und ÖVP für Änderungen auch im Kraftfahrlinienverkehr und nicht nur im Gelegenheitsverkehr aussprachen, vgl die in der Begründung des Grünen Antrags 67/A(E) XXIV.GP wiedergegebenen Zitate.

 

Selbstverständlich wird es – insbesondere im Ortslinienverkehr der größeren und großen Städte – unabhängig von der Zählregel des KFG keine Sitzplatzgarantie in der Schülerverkehrsspitze geben können; aber im Überlandverkehr ist im Sinne der Sicherheit der Schulkinder eine Weiterentwicklung unabdingbar, die dazu beiträgt, dass Beförderung von Kindern auf Stehplätzen oder zu dritt auf zwei dafür zB bei Jugendlichen von 12 oder 13 Jahren viel zu schmalen Sitzen möglichst nicht mehr erfolgt.

 

Kürzlich kam es zB im Oberösterreichischen Landtag auf Basis eines von ÖVP-, SPÖ-, FPÖ- und Grünen-Abgeordneten eingebrachten Antrags zur einstimmigen Annahme einer entsprechenden Resolution an den Bund, die folgendermaßen begründet war:

„Wie bereits in mehreren Resolutionen bekundet, fordern die unterzeichnenden Abgeordneten des oberösterreichischen Landtags eine Änderung des § 106 (1) letzter Satz Kraftfahrzeuggesetz, um die Zählregel 3:2, die für Kinder unter 14 Jahren gilt, abzuschaffen.

Die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr ist oberstes Gebot. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der Kindergartenkinder soll es die Zielsetzung sein, bedarfsgerecht möglichst viele Sitzplätze im Kraftfahrlinienverkehr zu schaffen.

Für die unterzeichnenden Abgeordneten des oberösterreichischen Landtags ist es verständlich, dass im Gelegenheitsverkehr diese Regelung im Jahr 2008 abgeschafft wurde. Nun ist es endlich an der Zeit, auch im Kraftfahrlinienverkehr jene Regelung zu implementieren, die im Gelegenheitsverkehr schon lange gilt.“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des Kraftfahrgesetzes vorzulegen, wonach die im Kraftfahrlinienverkehr gültige Zählregel im Bereich der Personenbeförderung dahingehend geändert wird, dass künftig jedes Kind als eine Person zu zählen ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.