774/A XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Oktober 1978 über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG), zuletzt geändert durch BGBl. 56/2014, geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 11. Oktober 1978 über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG), zuletzt geändert durch BGBl. 56/2014, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz vom 11. Oktober 1978 über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG), zuletzt verändert durch BGBl. 56/2014, wird wie folgt geändert:

 

In § 9 Abs.1 entfällt die Wortfolge „bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres“.

 

 

Begründung:

 

Die Begrenzung der Möglichkeit für Pflichtversicherte, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Zusatzversicherung auf Kranken- und Taggeld abzuschließen ist aus historischen und versicherungstechnischen Gründen nachvollziehbar, aber entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität und den aus ihr hervorgehenden Problemlagen: Gerade die Bemühungen der Bundesregierung, Menschen zu längerer Erwerbstätigkeit zu bewegen, macht eine Änderung dieser Bestimmung notwendig. Es gibt derzeit einige und es wird in den nächsten Jahren immer mehr Menschen geben, die erst im Alter von 60 Jahren in die Situation kommen (werden), eine Zusatzversicherung abschließen zu müssen. Eine Sozialversicherung, die dies von vorne herein ausschließt, verschließt die Augen vor der gesellschaftlichen und sozialen Realität und lässt Menschen unterversorgt zurück.

In der Praxis gibt es eine vielleicht derzeit zahlenmäßig geringe, jedoch deutlich steigende Anzahl von Menschen, die über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus erwerbstätig ist. Diese benötigen auch für diese Phase ihres Lebens Angebote der sozialen Absicherung. Im ideologisch als „freier Markt“ titulierten Segment der Versicherungswirtschaft häufen sich Fälle und Regelungen, die eine versicherungsseitige Beendigung von Einkommensausfallsversicherungen zur Folge haben (sei es mit Verweis gesundheitsbezogene Argumente oder reduzierten Einkommen in dieser Lebensphase). Damit wird den betroffenen Menschen jene notwendige soziale Sicherheit genommen, die sie benötigen, um ihre Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Gerade angesichts der in der öffentlichen Debatte erhobenen „Forderung“, Menschen mögen länger erwerbstätig sein, hat die gesetzliche Sozialversicherung daher auch die Aufgabe, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies umso mehr, als es für die betroffenen Menschen in der Vergangenheit nicht vorhersehbar war, dass sie länger erwerbstätig sein würden und ihre oftmals „private“ Einkommensausfallversicherung dies nicht berücksichtigt.

Da es den Versicherten praktisch nicht möglich war, in der Vergangenheit auf die nunmehr real veränderte Situation zu reagieren, ist es geboten, Menschen den Eintritt in die Zusatzversicherung nach § 9 GSVG auch dann zu ermöglichen, wenn diese das 60. Lebensjahr bereits abgeschlossen oder überschritten haben. Gerade Ein-Personen-Unternehmen sind durch die Krankengeldregelung der §§ 104a und b GSVG im Krankheitsfall nicht ausreichend existenziell geschützt.

Eine Inkrafttretensbestimmung ist insofern nicht erforderlich, als die Möglichkeit des Abschlusses einer derartigen Zusatzversicherung möglichst schnell geschaffen werden soll. Das Inkrafttreten erfolgt durch die Verlautbarung.

Ein Verzicht auf die vorgeschlagene Änderung stellt eine Diskriminierung auf Grund des Alters da. Den zusätzlichen Kosten stehen zusätzliche Beitragseinnahmen gegenüber. Ein Bedeckungsvorschlag kann daher entfallen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.