776/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Erstellung eines Tätigkeitsberichts des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erstellung eines Tätigkeitsberichts des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Das neu geschaffene Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat mit 1.1.2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Da im Bundesamt nun verschiedene Aufgaben, wie fremdenpolizeiliche, asylrechtliche und bestimmte aufenthaltsrechtliche Verfahren zusammengeführt werden, ist es für die Transparenz wichtig, dass jährlich ein Tätigkeitsbericht vorgelegt wird. Dieser soll die Verfahrensstände, Verfahrensdauer und Entscheidungsausgänge in den einzelnen Rechtsbereichen Asyl, Bleibrecht und fremdenpolizeiliche Verfahren für die einzelnen Gruppen der AntragstellerInnen (minderjährige AsylwerberInnen, AsylwerberInnen, Rückzuführende, BleiberechtsantragsstellerInnen) offenlegen. So wird die die Arbeit des Bundesamts transparent und evaluierbar. Die in der Statistik des Innenministeriums angeführten Daten decken diesen Bereich nicht zureichend ab, zudem sind sie aufgrund ihrer Zersplittung in Einzelstatistiken und mehrmaligen Umstrukturierung nicht wirklich repräsentativ für die Arbeit des Bundesamts.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, künftig dem Nationalrat jährlich einen Tätigkeitsbericht des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vorzulegen. Darin sollen die Verfahrensstände, Verfahrensdauer und Entscheidungsausgänge in den einzelnen Rechtsbereichen Asyl, humanitäres Bleiberecht und fremdenpolizeiliche Verfahren und für die einzelnen Gruppen der AntragstellerInnen (minderjährige AsylwerberInnen, AsylwerberInnen, Rückzuführende, BleiberechtsantragsstellerInnen) dargestellt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.