777/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 19.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde
betreffend Aufstockung der Ressourcen der zuständigen Einrichtungen der Lohnkontrolle nach dem LSDBG
BEGRÜNDUNG
Die vorliegende Novelle des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes schließt nun Lücken der Lohnkontrolle. So werden alle Lohnbestandteile nun geprüft und das Nicht-Bereitstellen von Lohnunterlagen wird zu einem Strafbestand.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten bei knapp 27.000 Firmen durch BUAK und Finanzpolizei Lohnkontrollen. Gegen 938 Unternehmen wurde eine Anzeige wegen Unterentlohnung erstattet. Insgesamt waren davon knapp 4.000 ArbeitnehmerInnen betroffen.
Damit neben der generalpräventiven Wirkung der nun verschärften Bestimmungen auch Unterentlohnung und Wettbewerbsverzerrung effektiv bekämpft werden, braucht es eine verstärkte Kontrolle. Die Anzahl der Vergehensfälle im Baubereich oder der Gastronomie zeigen, dass eine Aufstockung der Ressourcen zur Lohnkontrolle notwendig ist, um das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes durchzusetzen und die Wirksamkeit zu erhöhen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle Ausstattung für Lohnkontrollen deutlich aufstockt wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.