778/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Matthias Köchl; Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Krankengeld für Selbständige

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die 2013 erfolgte Einführung des Krankengeldes für Ein-Personen-UnternehmerInnen wird seither von der Bundesregierung als Erfolg verkauft. Dieses Krankengeld kann allerdings höchstens im Vergleich zur Regelung vor 2013 als Erfolg bezeichnet werden - bis dahin gab es keinerlei Krankengeld. Die aktuelle Regelung geht vollkommen am Ziel eines Krankengeldes, nämlich die soziale Absicherung von UnternehmerInnen sicher zu stellen, vorbei. Eine Absicherung im Krankenfall sollte kurzfristig eine ausreichende Erholung ermöglichen und das notwendige Einkommen wenigstens teilweise abfedern.

 

Mehr als die Hälfte der österreichischen Betriebe (über 250.000) sind EPUs - ein zentraler Innovationsfaktor der österreichischen Wirtschaft. Krank sein bedeutet für Selbständige ohnehin häufig auch den Verlust von Aufträgen über die Krankheitsdauer hinaus - kein Unternehmer wird daher den Krankenstand länger als unbedingt nötig in Anspruch nehmen. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Regelung ist die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von Krankengeld durch EPUs jedoch gegen Null gehend: Denn während der durchschnittliche Krankenstand in Österreich 2013 bei rund 1,5 Wochen lag[1], erhalten Selbständige erst nach über 6 Wochen Krankengeld.

 

Nach sechs Wochen Krankenstand beträgt das Krankengeld bei unselbständig Beschäftigten 60% der Bemessungsgrundlage. Bei einem Einkommen von 2.500.- (Bruttoeinkommen lt. Lohnzettel, bei 14 Zahlungen pro Jahr) würde dies z.B. laut Wiener Gebietskrankenkasse ein Krankengeld von 58,50 Euro pro Tag oder 1.755 Euro pro Monat ergeben.  Selbständige hingegen müssen – unabhängig von seinem Einkommen – immer mit einem Fixbetrag von 28,40 Euro pro Tag auskommen. Dies ergibt 852 Euro pro Monat – erheblich weniger als die Armutsgefährdungsgrenze 2013 von 1.104 Euro pro Monat[2].

 

Eine lösungsorientierte Rechtssetzung muss sich an den realen Problemen der betroffenen Menschen orientieren und realistische Lösungen anbieten. Für UnternehmerInnen setzt die Leistung in der aktuellen Form jedoch viel zu spät – und viel zu niedrig ein. Sie ist nicht geeignet um eine existenzbedrohende Auswirkungen einer Erkrankung abzufedern.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet:

·        Der Beginn des Krankengeldbezugs für UnternehmerInnen, bei denen die Aufrechterhaltung ihres Betriebes von deren persönlicher Arbeitsleistung abhängt und die in ihrem Unternehmen regelmäßig keine DienstnehmerInnen oder weniger als fünf DienstnehmerInnen beschäftigen, soll mit dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit festgelegt werden.

·        Die Höhe des Krankengeldes soll an die im ASVG vorgesehenen Regelungen für unselbständig Erwerbstätige (insb. § 141 ASVG) angepasst werden, wobei der tägliche Krankengeld-Mindestbetrag von € 28,40 (2014) nicht unterschritten werden darf. Die Bedeckung der Unterstützungsleistung für erkrankte Selbständige soll durch das Budget der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) erfolgen.

·        Eine Anpassung der Anspruchsdauer, Anspruchshäufigkeit und der Voraussetzungen an die Regelungen des ASVG, insbesondere an den §139 ASVG, soll vorgenommen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.

 



[1] http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/krankenstandstage/022369.html abgerufen am 17.11.14

[2] http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/armut_und_soziale_eingliederung/ abgerufen am 13.11.14