783/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausbau des barrierefreien Angebots im Privatfernsehen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht unter anderem das Recht auf Zugang zu Informationen vor. Demnach haben die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation gleichberechtigt mit anderen ausüben können. Das beinhaltet die Freiheit, Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Konkret sieht die Konvention vor, dass etwa private Rechtsträger, die Dienste für die Allgemeinheit anbieten, sowie Massenmedien dringend dazu aufzufordern sind, ihre Dienste für Menschen mit Behinderung zugänglich und nutzbar zu gestalten.

 

Die UN-Konvention ist in Österreich seit Oktober 2008 in Kraft. Seither gab es im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Bemühungen, das barrierefreie Angebot auszubauen. Das ORF-Gesetz sieht hierzu einen stufenweisen Ausbau anhand eines eigenen Etappenplans vor. Im Jahr 2012 betrug die Untertitelungsquote von ORF 1 circa 60 Prozent; bei ORF 2 lag die Quote bei circa 64 Prozent. Insgesamt wurden mehr als 700 Sendestunden mit Audiodeskription und –kommentierung geschalten. Für 2015 wird eine Steigerung der Untertitelungsquote beider ORF-Kanäle auf circa 68 Prozent bzw. eine Steigerung der Audiodeskription auf mehr als 750 Sendestunden erwartet. Bei ORF III soll das entsprechende Angebot circa 30 Prozent betragen. Mehr als 50 Prozent aller Videos in der ORF-TVthek sind mit Untertitel abrufbar, wobei die Audiodeskription leider nur sehr vereinzelt angeboten wird. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass der ORF mittelfristig eine Untertitelung aller seiner Fernsehsendungen mit Sprachinhalten anzustreben hat.

 

Ganz anders stellt sich die Situation im österreichischen Privatfernsehen dar. Hier sind kaum barrierefreie Inhalte zu finden. Die Bundesregierung hat es bislang verabsäumt, auf eine Erhöhung der Quote hinzuwirken, geschweige denn, den stufenweisen Ausbau gesetzlich vorzuschreiben. Dass es auch anders gehen kann, zeigt das Beispiel Großbritannien, wo etwa 80 Prozent der Inhalte privater Rundfunkanstalten bereits barrierefrei zugänglich sind.


Klar ist, dass ein substantieller Ausbau der Barrierefreiheit im österreichischen Privatfernsehen mit einer entsprechenden zusätzlichen Gewährung öffentlicher Fördermittel einhergehen muss. Das gebietet schon die Notwendigkeit der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Chancengleichheit zwischen privat und öffentlich finanzierten Rundfunkveranstaltern.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der UN‑Behindertenrechtskonvention für den Ausbau des barrierefreien Angebots im österreichischen Privatfernsehen einzusetzen. Insbesondere soll der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien in Zusammenarbeit mit den für den Bereich der Hör- und Sehbehinderten repräsentativen Organisationen sowie den betroffenen Privatfernsehanstalten einen Etappenplan erarbeiten, in welchem festgelegt wird, welche Ausbaustufen unter Zuhilfenahme öffentlicher Fördermittel bis zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden können.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.