784/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 19.11.2014
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Parlamentarische Materialien
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung bund- und länderübergreifender gesetzlicher Regelungen und Richtlinien der Behindertenpolitik in Österreich
BEGRÜNDUNG
Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und die Bundesregierung hat 2012 einen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 zu deren Umsetzung verabschiedet.
Obwohl wichtige Bereiche der Behindertenpolitik in die Kompetenz der Bundesländer fallen, haben sich diese nicht am Nationalen Aktionsplan Behinderung beteiligt.
Im September 2013 hat die erste Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Der UN-Fachausschuss veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme mit Handlungsempfehlungen. Der Ausschuss sieht in der Zersplitterung und Uneinheitlichkeit der Regelungen im Bereich Menschen mit Behinderungen den Grund, dass zentrale Fragen der Behindertenpolitik ungeklärt und ungelöst bleiben. Als Beispiele können etwa die verschiedenen Regelungen für persönliche Assistenz oder behindertengerechtes Bauen in den einzelnen Bundesländern genannt werden.
Es wird von der UNO empfohlen, dass die Bundes- und Landesregierungen im Bereich Behindertenpolitik übergreifende gesetzliche Regelungen treffen, die im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern die Handlungsempfehlung der UNO betreffend bund- und länderübergreifender gesetzlicher Regelungen im Bereich Behindertenpolitik umzusetzen. Diese Bestimmungen sollen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.