792/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Zusammenlegung Sozialversicherungsträger

 

Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger auf Grundlage berufsständischer Merkmale entstammt einer Zeit, in der eine solche strikte Trennung der Berufsgruppen noch sinnvoll erschien. Die gegenwärtige Wirtschaftsstrukturen und damit verbundene Arbeitswelten stehen aber in einem krassen Widerspruch zu dieser Organisationslogik. Eine Individualisierung der Erwerbstätigkeitsformen führt immer weiter zu einem Verwischen der Grenzen zwischen klar selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeiten. Auch flexibel nebeneinander ausgeübte Erwerbstätigkeiten sowohl selbstständiger, als auch unselbstständiger Art führen zu Mehrfachversicherungen. Wie aus der Anfragebeantwortung 1730/AB vom 25.8.2014 hervorgeht, gibt es in Österreich bereits 110.414 sowohl selbstständig als auch unselbstständig Beschäftigte Versicherte oder zusätzlich Pensionsbezieher_innen, die dadurch mehrfachversichert sind, was eine Steigerung von rund 12% gegenüber 2009 bedeutet. Der Anstieg ist besonders hoch bei Pensionsbezieher_innen die auch noch als Erwerbstätige versichert sind (+34,4% gegenüber 2009).

Der bürokratische Aufwand, der hinter solchen Mehrfachversicherungen steckt, ist nicht nur für das Sozialversicherungssystem, sondern insbesondere für die Mehrfachversicherten und betroffenen Unternehmen enorm und kann zu zusätzlichen - auch finanziellen - Belastungen aufgrund von Nachzahlungen durch GPLA-Prüfungen und damit verbundenen Umqualifizierungen führen, wenn für einen bereits versicherten Zeitraum, nachträglich Beiträge an einen anderen Versicherungsträger bezahlt werden müssen. Auch in den verschiedenen Sozialversicherungsträgern fallen durch Beitragsrückzahlungen und Koordinationsbedarf mit anderen Sozialversicherungsträgern hohe Kosten an, etwa bei der mehrfachen Auszahlung von Transferleistungen an Versicherte.

Ein weiterer Gesichtspunkt, der aufzeigt, dass die bestehende Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger nicht mehr zeit- und sachgemäß ist, sind die unterschiedlichen Leistungen der Sozialversicherungsträger an ihre Versicherten. Es ist nicht verständlich, weshalb verschiedene Berufsgruppen für dieselbe medizinische Behandlung, unterschiedliche Beiträge und Selbstbehalte bezahlen und darüber hinaus dieselbe Leistung des behandelnden Arztes unterschiedlich vergütet wird. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es weiters nicht erklärlich, weshalb eine Angleichung der Leistungen für alle Versicherten nicht auch ein Ziel der Sozialversicherungsträger darstellt. Durch diese unterschiedlichen Leistungskataloge ergeben sich nicht nur Ungerechtigkeiten, sondern auch indirekte Kosten durch mehrfache Verhandlungsstrukturen in den Sozialversicherungen.

Dass ein einheitlicher Leistungskatalog z.B. auch im Zuge einer Zusammenlegung verschiedener Sozialversicherungsträger möglich ist, hat die Fusion der Pensionsversicherungsanstalten von Angestellten und Arbeitern gezeigt. Was bei dieser Fusion leider nicht in ausreichendem Maße geschah, waren entsprechende Anpassungen in der Organisationsstruktur, sodass in adäquaten Maße Personalstellen (und -kosten) eingespart worden wären. Die Gründe für die nicht erreichten Einsparungsmöglichkeiten sind aus dem Rechnungshof-Bericht (Reihe Bund 2007/8) ersichtlich: "Das angeführte Einsparungsziel in Höhe von 10% des Verwaltungs- und Verrechnungsaufwandes war betragsmäßig und hinsichtlich des Zeitrahmens ungenau definiert. Der aus dem kurzen Übergangszeitraum von einem Jahr resultierende Zeitdruck führte zu einer Reihe von Planungs- und Durchführungsmängeln." Die Erfahrungen aus der Fusion dieser Pensionsversicherungsanstalten könnten für weitere Zusammenlegungen genutzt werden. Insbesondere auf längere Übergangsfristen und eine entsprechende flexiblere und ambitionierte Personalplanung wären hierbei Augenmerk zu legen. Insbesondere dort, wo das Leistungsrecht bereits harmonisiert ist, ergibt ein Nebeneinander von mehreren SV-Trägern in der Pensionsversicherung keinen Sinn mehr.

Die bereits genannten Gründe zeigen deutlich auf, dass die bestehende Organisationssturktur mit 22 Sozialversicherungsträgern und 17 Krankenfürsorgeanstalten gemessen an der Größe der Republik Österreich vollkommen aufgebläht ist und bei entsprechender Planung enorme finanzielle Einsparungen möglich wären. Auch im Sinne einer Verwaltungsreform und des Bürokratieabbaus sind Gedanken an eine Zusammenlegung nicht mehr abzustreiten. Bestehende Ungerechtigkeiten, sonstige anfallende Probleme der Organisationsstruktur und damit verbundene Koordination zwischen Sozialversicherungsträgern untereinander sowie mit Versicherten, können wesentlich reduziert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die mittelfristige Zusammenlegung der aktuell 22 Sozialversicherungsträger zu jeweils nur einem Träger der Krankenversicherung, Pensionsversicherung bzw. Unfallversicherung normiert und dabei auch die Krankenfürsorgeanstalten berücksichtigt."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.