793/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Maßnahmen, um die Elektromobilität auf die Straße bringen

 

Der Bereich der Mobilität ist mit Hinblick auf einen nachhaltigen Umbau der Energieversorgung die "Achillesferse", was die Entwicklung des Energieverbrauchs als auch den Ausstoß von Treibhausgasemissionen betrifft. Im Rahmen einer erfolgreichen "Mobilitätswende" braucht es neben Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung auf flächeneffiziente, energiesparendere Verkehrsmittel vor allem auch Maßnahmen zur Umstellung des motorisierten Individualverkehrs auf emissions- und energieeinsparende Fahrzeuge wie beispielsweise Elektroautos.

Das Erfordernis zu Handeln wurde auch seitens der österreichischen Bundesregierung erkannt. Im Juli 2012 hat die Bundesregierung den von BMLFUW, BMVIT und BMWFW den gemeinsam erarbeiteten Umsetzungsplan „Elektromobilität in und aus Österreich“ beschlossen. Im Regierungsprogramm 2014 bis 2019 ist die "Umsetzung des Maßnahmenplans Elektromobilität in und aus Österreich" auch explizit verankert.

Im Juni 2014 wurde ein Fortschrittsbericht zum Maßnahmenplan “Elektromobilität in und aus Österreich” veröffentlicht. Nach Angaben des BMVIT waren bis zu diesem Zeipunkt rund 50 Prozent der Umsetzungsmaßnahmen aus dem 2012 verabschiedeten Maßnahmenplan erfüllt. Laut Fortschrittsbericht  wurde ein Koordinationsprozess zur Elektromobilität, als gemeinsames Dach bisheriger Aktivitäten, ins Leben gerufen, in Form von neun interministeriellen Arbeitsgruppen sowie einem Beirat. Insgesamt waren demnach rund  200 Expert_innen aus Forschung, Industrie und Wirtschaft, Verwaltung, Unternehmen und Interessensgruppen bei der Identifikation von Handlungsfeldern und Formulierung von Maßnahmenvorschlägen involviert. Eines der identifizierten Handlungsfelder ist dabei das  "Verkehrs- und Baurecht", wobei nach Angaben im Fortschrittsbericht bereits sehr konkrete Vorschläge ausgearbeitet wurden; insbesondere mit Hinblick auf erforderliche und angemessene Änderungen der Straßenverkehrsordnung.

Im Fortschrittsbericht ist zu lesen: "In der Straßenverkehrsordnung (StVO) scheinen derzeit weder Elektrofahrzeuge noch Car-Sharing-Fahrzeuge auf. Daher wurden Ergänzungen zu den entsprechenden Paragraphen in der StVO definiert. Neben einer expliziten Auflistung (und somit Definition) von Elektro- und Car-Sharing-Fahrzeugen in den Begriffsbestimmungen (§2) wurden Vorschläge zur Ergänzung der §52 (Vorschriftszeichen) und §53 (Hinweiszeichen) erarbeitet. Mit einer einheitlichen Definition von Elektromobilität betreffenden Zusatztafeln, wie sie in §54 beschrieben sind, können Stellplätze für Elektrofahrzeuge österreichweit einheitliche ausgewiesen werden."

Bis dato wurden seitens des zuständigen Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie allerdings kein entsprechenden Entwurf einer Gesetzesänderung vorgelegt. Gerade eine grundlegende Verankerung von Elektromobilität in der Straßenverkehrsordnung bildet eine wesentliche Grundvoraussetzung um die Rahmenbedingungen für Elektromobilität zu verbessern und damit die vorhandenen Potentiale besser zu nutzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung zuzuleiten, welche die im Fortschrittsbericht ausgearbeiteten Änderungen beinhaltet, insbesondere

·        eine Ergänzung der Begriffsbestimmungen (§ 2 StVo) von Elektro- und Car-Sharing Fahrzeugen

·        eine Ergänzung der Vorschriftszeichen (§ 52) und Hinweiszeichen (§ 53) sowie

·        der Festschreibung einer einheitlichen Definition von Elektromobilität betreffend Zusatztafeln (§ 54), zum Zweck der Sicherstellung eines Österreich einheitlichen Ausweises von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge"



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.