795/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend „Herkunftslandprinzip“

 

Der Ansturm ausländischer Studierender auf Österreichs Universitäten ist trotz verschiedener legistischer Maßnahmen ungebremst. So studierten im Wintersemester 2013/14 80.235 Ausländer an heimischen Universitäten. Das sind  27 Prozent der Studierenden. Alleine im WS 2013/14 gab es 16.622 ausländische Studienanfänger – das sind bereits knapp 40 Prozent aller Studienanfänger an öffentlichen Universitäten.  (Quelle uni:data)

 

Die bisherigen legistischen Maßnahmen der Beschränkung des Universitätszugangs trafen in erster Linie österreichische Studierende. So war der Anteil der ausländischen Studienanfänger im WS 2008/09 bei 33,7 Prozent und im WS 2000/01 bei 25 Prozent. In absoluten Zahlen sind es 2013/14 nur 25.855 Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ein Studium begonnen haben. Im Jahr 2000 waren es nur unwesentlich weniger: 23.632.

 

Es ist für ausländische Studierende noch immer möglich, in Österreich zu studieren, ohne eine Studienberechtigung in ihrem Heimatland zu haben. Die bisherige Argumentation des Ministeriums, dass eine Regelung nach dem „Herkunftslandprinzip“ gegen EU-Recht verstoßen würde, ist nicht nachvollziehbar, da dieses Prinzip auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel    bei der Dienstleistungsrichtlinie, bereits angewendet wird. Auch die SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl sprach sich beim Wissenschaftsausschuss am 19.2.2014 für die Implementierung des „Herkunftslandprinzips“ aus.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der für Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten das ‚Herkunftslandprinzip’ verankert wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.