796/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten KO Strache, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abrufbarkeit von Erlässen im Rechtsinformationssystem des Bundes

 

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Sie dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich." So stellt sich das Rechtsinformationssystem des Bundes vom Bundekanzleramt vor. Ein für Bürger und Interessierte ausgezeichnetes Service des Bundeskanzleramtes.

 

Bisher ist es allerdings nur möglich im Rechtsinformationssystem des Bundes speziell ausgewählte Erlässe von nicht einmal der Hälfte der bestehenden Bundesministerien abzurufen. Dies ist ein großer Nachteil, da eine Recherche über das jeweilige Bundesministerium, ob es überhaupt einen Erlass gibt, geschweige denn von wem man diesen bekommen könnte oft sehr schwierig und zeitintensiv ist.

 

Im Sinne der Transparenz und einer noch besseren, einfacheren und bürgerfreundlicheren Informationspolitik sollten in Zukunft nicht nur ausgewählte Erlässe von nur einigen wenigen Bundesministerien, sondern alle Erlässe eines jeden Bundesministeriums im Rechtsinformationssystem abrufbar sein.

 

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sollen Erlässe betreffend das Heeresnachrichtenamt (HNA), das Heeresabwehramt (HaA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sein. Die haben ihre Erlässe den zuständigen „ständigen Unterausschüssen zur Überprüfung staatspolizeilicher und nachrichtendienstlicher Maßnahmen“ des Nationalrates zur Kenntnis zu bringen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, welcher die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Erlässen eines jeden Bundesministeriums, ausgenommen Erlässe des Heeresnachrichtenamts, des Heeresabwehramts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, im Rechtsinformationssystem des Bundes beinhaltet, sowie die  Vorlage der Erlässe des Heeresnachrichtenamts, des Heeresabwehramts, und des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung an den jeweiligen ständigen Unterausschuss zur Einsichtnahme vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.