797/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beendigung der Zweckentfremdung der Mittel des Familienlastenausgleichsfonds!

 

 

Seit Jahren werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds rund 1,2 Mrd Euro jährlich an verschiedenen Beiträgen geleistet, die nur bedingt oder „in keiner Weise mehr mit dem Konzept des Ausgleichs für unterhaltsbezogene finanzielle Lasten verbunden sind“ (Anm.: siehe S. 15 f Broschüre 30 Jahre Familienministerium).

Dabei geht es unter anderem um Beiträge zur Schüler/Studenten Unfallversicherung; Pensionsbeiträge für Wahl und Pflegekinder oder um Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, für Pflegepersonen von Behinderten, Wochengeld.

 

Die diesbezüglichen Budgetzahlen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2011 Erfolg

2012 Erfolg

2013 Erfolg

2014 BVA

2015 BVA

Transfers an

SV-träger

1,298

1,186

1,236

1,274

1,250

Anm.: Beträge in Mrd Euro

 

Die Verringerung des Anteils der Kostentragung durch den FLAF für nicht oder nur teilweise familienrelevante Leistungen haben sich SPÖ und ÖVP bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode zum Ziel gesetzt. So war schon im Teilheft UG 25 des Bundesvoranschlages 2013 in diesem Zusammenhang als eine „wesentliche Maßnahme“ angekündigt:

„Verhandlungen mit den anderen Ressorts über die Verminderung der Bereitstellung von Mitteln für die Finanzierung von bedingt bzw. teilweise familienrelevanten Leistungen durch den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF)“

 

Exakt die identen Inhalte waren auch in den Teilheften der Budgets für die Jahre 2014 und 2015 enthalten, entsprechende angekündigte Verhandlungen dürften jedoch – wie die oben dargelegten Zahlen zeigen - bis dato noch nicht von Erfolg gekrönt gewesen sein.

 

Setzt man nun diese „zweckentfremdeten“ Leistungen aus dem FLAF in Relation zu den seitens der Dienstgeber jährlich zu leistenden Zahlungen an den FLAF, so zeigt sich, dass in etwa jeder fünfte Euro dieser Beiträge an der ursprünglichen Intention des FLAF vorbeigeschleust wird:

 

Dienstgeberbeiträge:

 

2011 BVA

2012 BVA

2013 Erfolg

2014 BVA

2015 BVA

 

4,874

5,110

5,323

5,484

5,670

Anmerkung:

Beträge in Mrd Euro

 

 

 

Univ.-Prof. Wolfgang Mazal bringt die diesbezügliche Problematik auf den Punkt, wenn er feststellt:

 „Politisch war die Einführung des Dienstgeberbeitrags mit dem Ausgleich der unterhaltsspezifischen Last legitimiert. Die Bereitschaft, eine Abgabe im Interesse der Familienförderung zu akzeptieren ist so gesehen politisch mit der Bereitschaft verknüpft, zum unterhaltsspezifischen Lastenausgleich beizutragen;

Wenn Leistungen des FLAF auch anderen Zwecken dienen, findet eine schleichende Verfremdung statt und wird der FLAF politisch zu einem allgemeinen „Puffer für Finanzpolitik“, als den ihn Badelt bezeichnet hat.“

Quelle: „Meilensteine der österreichischen Familien- und Jugendpolitik 1984 bis 2014“ in Broschüre „30 Jahre für Familien und Jugend“

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, mit den jeweils zuständigen Bundesministern in Verhandlungen zu treten, um spätestens ab dem Budget für das Jahr 2016 sicherzustellen, dass die Mittel des Familienlastenausgleichsfonds wieder zur Gänze dem Zweck der Finanzierung von familienrelevanten Leistungen zur Verfügung stehen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss.