799/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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Entschliessungsantrag

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten KO Strache, Dr. W. Rosenkranz

und anderer Abgeordneter 

betreffend notwendiger Verschärfungen des Asylwesens 

 

Die Asyldebatte, die wir derzeit in Österreich erleben, ist auch auf allen Ebenen deutlich spürbar. Es wächst der Asyldruck massiv an: Im ersten Halbjahr 2014 haben in den EU-Staaten rund 231.000 Personen um Asyl angesucht. Das sind um 20 % mehr als im Vorjahr und um gewaltige 61 % mehr als im gleichen Zeitraum 2012.

 

Österreich ist davon stärker betroffen als viele andere Staaten. Laut BM Mikl-Leitner suchen durchschnittlich in Österreich pro Woche 800 Flüchtlinge um Asyl an. Alleine im September 2014 haben um ca. 150 Prozent mehr Personen Asyl in Österreich beantragt, als noch im September 2013  - Tendenz steigend. Waren zu Jahresbeginn noch 22.000 Personen in der sogenannten Grundversorgung so sind es mit Ende September bereits rund 27.000. Bis Jahresende rechnet man mit 29.000 Menschen, die versorgt werden müssen.

 

 

Es ist nachvollziehbar, warum die Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien von 1.006 im Zeitraum Jänner bis September 2013 auf 4.720 im selben Zeitraum 2014 gestiegen sind. Wer wirklich verfolgt wird und Asyl braucht, soll es auch bekommen. Aber


der gleichzeitige Anstieg von Flüchtlingen in diesem Zeitraum aus Afghanistan, von 1.842 auf 2.818 scheint schon auch im Interesse des einträglichen schwungvollen Schleppergeschäfts zu Zeiten großer Flüchtlingsströme zu sein. Dadurch ist       Traiskirchen mit 1.500 Asylwerbern – ebenso wie die übrigen Bundesbetreuungsstellen – mehr als überfüllt. Polizeischüler mussten vor Ort in der Betreuung schon aushelfen. Dafür werden Asylwerber willkürlich durch die Bundesministerin in neue Unterkünfte in Gemeinden verschoben, ohne Rücksprache mit den Bürgern vor Ort zu halten. Es ist an der Zeit, Scheinasylanten und Wirtschaftsflüchtlinge rigoros abzuschieben, um für wirklich Verfolgte Ressourcen zur Verfügung zu haben.

Im Zuge der Flüchtlingsströme kommt auch ein massives Problem mit der Ausländerkriminalität nach Österreich. In den letzten fünf Jahren waren über 44.000 ermittelte Tatverdächtige Asylwerber. Spitzenreiter sind dabei Asylwerber aus Afghanistan, Russische Föderation, Algerien, Nigeria, etc.. Viele von ihnen begehen Asylmissbrauch, das heißt sie wandern unter dem Deckmantel des Asyls zu und benutzen ihren Aufenthaltsstatus vorwiegend um kriminell tätig zu werden. Von den insgesamt im Jahre 2013 ermittelten 90.701 fremden tatverdächtigen Personen waren 9.111, also über zehn Prozent, Asylwerber. 2012 waren noch 8.481 ermittelte Tatverdächtige Asylwerber. Asylwerber aus Afghanistan, Russische Föderation, Nigeria waren im Jahr 2012 die Spitzenreiter dieser traurigen Statistik.

 

Stellt man die Anzahl der Asylanträge den ermittelten tatverdächtigen Asylwerbern des selben Herkunftslandes gegenüber, so ergibt das für das Jahr 2013 folgendes Bild: 1.991 Personen aus Syrien stellten 2013 einen Asylantrag und 239 Asylwerber aus Syrien waren im selben Jahr ermittelte Tatverdächtige.

 

Das Ergebnis: Erschöpfte Aufnahmekapazitäten und ein Streit zwischen Bund und Ländern, wer nun wie viele Asylwerber aufnimmt.

 

Die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner erklärte in der Nationalratssitzung am 30. Oktober 2012: „Fakt ist auch, Herr Klubobmann, dass von fünf Asylanträgen vier letztendlich negativ beurteilt und negativ entschieden werden. (…)

Wir wissen aber – und das wurde heute schon angesprochen –, dass es auch zu Asylmissbrauch kommt. Ja, auch das gibt es, aber auch da haben wir jeden einzelnen Fall ganz klar und rechtsstaatlich zu prüfen. Betreffend jene Personen, die zu uns kommen, um ein besseres Leben zu haben, wo es keine Asylgründe gibt, gilt es selbstverständlich auch, diese außer Landes zu bringen. (…)“

 

Eine Außerlandesbringung durch die Fremdenbehörden ist aber anscheinend nicht gewährleistet und es werden immer wieder neue Verfahren angestrengt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz, welcher die Punkte

 

 

 

 

 

beinhaltet, vorzulegen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.