800/A XXV. GP
Eingebracht am 20.11.2014
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Antrag
der Abgeordneten KO Strache, Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996, BGBl. I Nr. 12/1997, geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Waffengesetzes 1996
Das Waffengesetz 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013, wird wie folgt geändert:
1. § 21 Absatz 2 lautet wie folgt:
„(2) Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes ist auf Antrag ein Waffenpaß auszustellen. Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und einen Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachweisen, einen Waffenpaß auszustellen. Die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, liegt im Ermessen der Behörde.“
Begründung
Die geltende Rechtslage sieht vor, dass ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes so wie jeder verlässliche Mensch, der das 21. Lebensjahr vollendet hat, gemäß § 21 Absatz 2 Waffengesetz einen Waffenpass beantragen kann, aber die Ausstellung im Ermessen der Behörde liegt.
Auf Grund der Besonderheit des Dienstes von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes kann hier ein anderer Maßstab angesetzt werden, wodurch diesen auf Grund eines Antrages ein Waffenpass auszustellen ist.
Diese Änderung ist nicht zu Letzt auch vor diesem Hintergrund gerechtfertigt:
„Behörde schickte Brief IS-Anhänger auch in Österreich potenzielle Gefahr
Ministerium warnt alle Polizisten vor Terror-Attentaten
In Ottawa und New York wurden wahllos Soldaten und Polizisten attackiert -man
vermutet Dschihadisten dahinter. Jetzt schickt das Innenministerium eine
Warnung an alle 27.000 Polizisten in Österreich.
Die schockierenden Bilder gingen um die Welt: Letzte Woche griff ein Mann in
New York mit einer Axt zwei Polizisten an. In Kanada lief ein zum Islam
Konvertierter im Regierungsviertel Amok, ein Soldat starb. "Aufgrund
dieser Ereignisse können derartige Handlungen auch im Inland nicht
ausgeschlossen werden", schreibt das Innenministerium jetzt in einem Brief
an 27.000 Polizisten: Es "ergeht der Auftrag, alle Bediensteten im
Hinblick auf eine möglicherweise erhöhte Gefahrenlage zu
sensibilisieren. Es ist daher bei allen polizeilichen Tätigkeiten auf
erhöhte Eigensicherung hinzuwirken", so der Inhalt. "Aktuell
gibt es keine Hinweise auf konkrete Gefährdungssituationen in
Österreich. Es sei eine allgemeine Maßnahme zur
Sensibilisierung",
heißt es auf "Heute"-Anfrage aus dem Ministerium.“
("Heute" vom 27.10.2014)
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.