805/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Angela Lueger, Angela Fichtinger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verbesserte Kommunikation zu lebensmittel- und verbrauchsgüterbedingten Risiken“

 

In den Medien kommt es in regelmäßigen Abständen zu Berichten über Risiken im Alltag insbesondere im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. KonsumentenschützerInnen zeigen Themen wie Quecksilber im Fisch, Pestizide im Wasser oder auch giftige Chemikalien in Spielzeug auf. Umweltschützer warnen vor Gefahren durch Lebensmittel, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände, während Experten relativieren und abschwächen.

 

Ein Schlagwort, das besonders häufig von NGOs in die Öffentlichkeit transportiert wird, ist „endokrine Disruptoren“ in Kosmetika. Darunter versteht man Chemikalien, welche die hormonellen Regelungskreise des Organismus nachhaltig negativ beeinflussen und dadurch z.B. zu Entwicklungsstörungen bei Kindern führen können. Stoffe, die im Verdacht stehen, solche Eigenschaften zu besitzen, werden als Bestandteile von Lebensmittelkontaktmaterialien (BPA, Phthalate), Kosmetika (Parabene, UV-Filter) oder Detergentien und als Bestandteil im Herstellungsprozess vieler Güter des täglichen Bedarfs problematisiert und reguliert, kommen aber freilich in einer Vielzahl alltäglicher Produkte vor.

VerbraucherInnen bleiben aufgrund der medialen Berichterstattung verunsichert, obwohl die am Markt befindlichen Produkte strengen Regeln unterworfen sind.

 

Die Risikowahrnehmung zwischen ExpertInnen und KonsumentInnen divergiert offenbar sehr stark. Aus Sicht der ExpertInnen sind folgende Risikogruppen im Zusammenhang mit dem Gefahrenträger Waren und Wässer als die Top 5 eingeschätzt: pathogene Mikroorganismen, Fehlernährung, Mykotoxine, Allergene, toxische Elemente. Die subjektive Verbraucherwahrnehmung ist jedoch völlig anders. Aus Sicht der Bevölkerung stellen folgende Risikogruppen die Top 5 dar: GVO, Pestizide, Radioaktivität, Zusatzstoffe, Rückstände von Arzneimitteln und Hormonen. Gleichzeitig ist der Nutzen vieler dieser Produkte hinsichtlich der Steigerung der Lebensqualität und –erwartung nicht (mehr) im Bewusstsein. Z.B. sind moderne Verpackungen ein wirksamer Schutz gegen die oben erwähnten pathogenen Mikroorganismen und Mykotoxine, moderne Hygieneprodukte (rechtlich als Kosmetik eingeordnet) halten tatsächlich eher gesund, als dass sie gesundheitliche Probleme verursachen. Ein weiterer Faktor, der zunehmende Verunsicherung mit sich bringt, ist der rasante technologische Fortschritt in der Lebensmittelherstellung und –verarbeitung. Diese technischen Neuerungen sind Ergebnis von Innovation oder werden durch gesellschaftliche, ökologische (z.B. Klimawandel), ökonomische (z.B. Globalisierung) Veränderungen induziert oder erzwungen.

 

Die folgenden Trends im Bereich der Ernährung müssen daher vorausschauend in der künftigen Politik und auch in der Risikokommunikation berücksichtigt werden:

 

·      Gesellschaftliche Mega-Trends (z.B. Lebensstilfragen wie convenience-Produkte, Gesundheitsfragen wie Adipositas, Wandel der Altersstruktur der Bevölkerung; steigende Mobilität, „Entfremdung der Bevölkerung von der Lebensmittelproduktion und der Landwirtschaft“)

·      Ökologische Mega-Trends (Klimawandel)

·      Ökonomische Mega-Trends (Globalisierung versus Regionalisierung)

·      Freier Warenverkehr

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird im Einvernehmen mit weiteren verantwortlichen Mitgliedern der Bundesregierung ersucht,

 

1.        die Information insbesondere von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich industriell produzierter Lebensmittel zu verbessern und den Konsum von Obst und Gemüse zu steigern;

2.        durch vermehrte Veranstaltungen die Möglichkeit der direkten Kommunikation zwischen verschiedenen Gesellschaftsgruppen, vor allem Vertreter/innen aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien, NGOs und Öffentlichkeit zu schaffen;

3.        verschiedene Modelle der Kommunikation, auch unter Nutzung der neuen Medien, in abgestimmten Projekten umzusetzen;

4.        in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Studie hinsichtlich relevanter Auswirkungen neuer Techniken und Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelherstellung, Lebensmittelverarbeitung und Lebensmittelversorgung in Auftrag zu geben und zwar in Bezug auf Ernährung, Ernährungsmöglichkeiten und Kaufverhalten;

5.        Aufklärungsarbeit bezüglich der angesprochenen Divergenz der Risikowahrnehmung zwischen Experten und den interessierten Bürgern zu leisten, um diese Divergenz zu beseitigen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.