808/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Steuererleichterung bei der Errichtung von privaten Ladestationen für E-Fahrzeuge

 

 

Der im Juli 2012 von der Bundesregierung beschlossene und von den Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) erarbeitete Umsetzungsplan „Elektromobilität in und aus Österreich“ findet auch im aktuellen Regierungsprogramm seine Fortsetzung:

 

Im Kapitel „Verkehr und Infrastruktur“, Unterpunkt „Innovative Mobilität“ steht: „Umsetzung des Maßnahmenplans Elektromobilität in und aus Österreich;“. AustriaTech hat dazu im Auftrag des Verkehrsministeriums „direkte, gesetzliche, bauliche, ordnungspolitische, steuerliche und sonstige Anreize“ analysiert, um „klimagerechte Mobilitätsansätze im Verkehrssystem einfach zu etablieren und Elektromobilität zu fördern“. Im Policy Brief der AustriaTech vom Juni d.J. werden „insbesondere solche Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen, die möglichst aufkommensneutral gestaltet werden und dennoch gute Wirkungen erzielen können.“

 

Neben dem im Umsetzungsplan erwähnten bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist parallel dazu aber auch die Versorgung mit Ladestationen im privaten Bereich von essentieller Bedeutung. Elektrofahrzeuge werden zu einem Großteil zu Hause aufgeladen. Um einen sicheren, schnellen und effizienten Ladevorgang zu ermöglichen, ist hiefür eine geeignete Ladestation notwendig, für die man aber wiederum einen Beitrag in der Größenordnung von 5.000.- Euro an Netzbereitstellungsentgelt bezahlen muss. Dies stellt eine sehr hohe Kostenbelastung dar, die zusätzlich zum Kauf eines Elektroautos anfällt. Diese Hürde könnte mit einem weiteren steuerlichen Lenkungseffekt erleichtert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Kosten für die Errichtung von privaten Ladestationen für E-Fahrzeuge zeitlich befristet einen finanziellen Anreiz in Höhe des entrichteten Mehrwertsteuersatzes sicherzustellen“.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.