809/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DDr. Hubert Fuchs, Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen 

 

 

Seit 1.1.2006 gibt es in Österreich das Dienstleistungsscheckgesetz zur Erleichterung einfacher haushaltstypischer Dienstleistungen in Privathaushalten. Der Dienstleistungsscheck – Zahlungsmittel und Lohn für Menschen, die einfache, haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten erbringen, sofern die Entlohnung nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (zuzüglich Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungsanteil) liegt – ermöglicht an sich eine legale Beschäftigung für Tätigkeiten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen beispielsweise als Haushaltshilfe, für Gartenarbeiten oder für Kinderbetreuung mit automatischer Unfallversicherung und der Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Von der Bevölkerung akzeptiert und wirklich angenommen wurde der Dienstleistungsscheck bislang aber nicht.

 

Leider ist es noch immer so, dass ein Großteil der haushaltsnahen Dienstleistungen als Schwarzarbeit erbracht wird. Schwarzarbeit wird in Österreich als Kavaliersdelikt beachtet. Laut Berechnungen des Linzer Ökonomen Friedrich Schneider von August 2013 macht Schwarzarbeit rund acht Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus. Alleine an Sozialabgaben und Steuern entgehen dem Staat dadurch 2,5 Milliarden Euro.

 

Laut Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 841/J, 804/AB XXV. GP, hat die Finanzpolizei im Zeitraum 2011 bis 2013 als Ergebnis ihrer Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit insgesamt 24.524 Strafanträge eingebracht.

 

In Finnland sind Ausgaben beispielsweise für Reinigungskräfte oder Haushilfen seit Jahren von der Steuer absetzbar. Dadurch entstanden ab der Einführung im Jahr 2003 bis 2006 rund 8.000 permanente Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen. Die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen würde auch in Österreich einen Anreiz geben, diese mittels offizieller Beschäftigung zu gewährleisten.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die steuerliche Absetzbarkeit bestimmter haushaltsnaher Dienstleistungen (wie beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigung, Reparaturen am Haus oder in der Wohnung, Handwerksarbeiten usw.) als Werbungskosten mit einer jährlichen Obergrenze pro Person sicherstellt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.