810/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordination der Frauenförderpläne

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat dem Parlament den 10. Gleichbehandlungsbericht des Bundes vorgelegt. Dieser Bericht enthält umfassende Kennzahlen zum Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Bundesdienst sowie Aufschlüsselungen zum Anteil von Frauen und Männern in den verschiedenen Qualifikationsgruppen. Des Weiteren bietet er einen Überblick über die Maßnahmen der Ministerien, die darauf abzielen, Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Diese Maßnahmen variieren von Ministerium zu Ministerium, was angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen in den einzelnen Institutionen verständlich sowie zielführend ist, jedoch sind die qualitativen sowie quantitativen Unterschiede massiv.

Angesichts der unterschiedlichen Herangehensweisen der Ministerien ist es schwierig zu beurteilen, ob die jeweiligen Vorschläge ausreichend und angemessen sind. Des Weiteren ist es nicht möglich, zu eruieren, in welchem Ausmaß interministerielle Koordination der Erarbeitung der Frauenförderpläne zu Grunde liegt.

Zwischen den verschiedenen Ministerien sind erhebliche Unterschiede zu erkennen - so führt das BMeiA ausschließlich ein Cross-Mentoring-Programm sowie einen Aufruf zur Bewerbung von Frauen für Führungspositionen als Maßnahmen an. Das BMF listet im Gegensatz dazu beispielsweise diverse Ziele des Frauenföderungsplanes sowie einige Programme zur Erreichung dieser Ziele, wie die Richtlinie "KarriereKompassKarenz", Fortbildungsmaßnahmen, die interne Arbeitsrichtlinie "GENDER-RL", spezifische Veranstaltungsreihen oder eine Sensibilisierung in Hinblick auf Führungshandeln. Das BMVIT führt auf über vier Seiten Ziele und Maßnahmen des Frauenförderungsplanes an, wobei sowohl Schulungen, Genderbewusstsein, gendergerechte Sprache und spezielle sowie anspruchsvolle Förderprogramme ausgeführt werden.

Die quantitativen  – und wohl auch qualitativen  – Unterschiede zwischen den Frauenförderplänen sind also enorm, wobei sich nicht nur die Art der Maßnahmen unterscheidet, sondern insbesondere auch der Umfang der jeweiligen Pläne. Eine Weiterentwicklung der interministeriellen Koordination der Maßnahmen zur Förderung von Frauen scheint daher ein sinnvoller Ansatzpunkt zu sein, um der Gleichbehandlungsproblematik im öffentlichen Dienst konsequenter entgegentreten zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, eine interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, um über die einzelnen Maßnahmen zur Frauenförderung bzw. über die jeweiligen Frauenförderpläne zu beraten. Die Institutionalisierung einer solchen Arbeitsgruppe soll ermöglichen, dass erfolgreiche Programme auch in Ministerien eingeführt werden, die bisher kaum Maßnahmen umgesetzt haben bzw. wenig erfolgreich der Gleichbehandlungsproblematik entgegengetreten sind."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.