811/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend der Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt

Die interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" hat dem Nationalrat kürzlich ein Maßnahmenpaket zum nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt vorgelegt. Maßgeblich ist hierbei die Koordination zwischen den einzelnen Ministerien, die das umfassende Programm mittragen, um eine nachhaltige Reduktion von Gewalt gegen Frauen zu erreichen. Mehrere Punkte des Nationalen Aktionsplans beziehen sich auf schon bestehende Maßnahmen; andere Teilbereiche sind erst in der Konzeptionsphase. Angesichts der diversen Maßnahmen des Aktionsplans bzw. des unterschiedlichen Status der jeweiligen Umsetzung der Maßnahmen, ist es verständlich, dass im veröffentlichten Bericht nicht im Detail auf die spezifischen Schritte zur Realisierung dieser Unterfangen eingegangen wurde.

Angesichts der Tatsache, dass der Bericht übersichtlich in die Teilbereiche Prävention, Schutz und Unterstützung, Materielles Recht, Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit aufgeteilt ist, ist jedoch nicht verständlich, warum nicht äquivalent zum strukturierten Aufbau des vorliegenden Maßnahmenpakets auch gleichzeitig Ziele seitens der beteiligten Ministerien formuliert werden, nämlich ähnlich der Wirkungsorientierung, die mit der Haushaltsrechtsreform eingeführt wurde. Gleichzeitig wäre ebenfalls anzudenken, das jeweilig zugehörige Budget im Bericht anzuführen, um eine übersichtliche Darstellung der Einzel- und Gesamtkosten der Maßnahmen zu gewährleisten.

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonte im letzten Gleichbehandlungsausschuss am 5.11.2014, dass eine Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt auf Basis eines "Ampel-Systems" angedacht wird, wobei hier nicht die Wirksamkeit der Maßnahmen beurteilt werden soll, sondern lediglich der Umsetzungsgrad. Eine effektive Evaluierung des NAP wäre jedoch nur dann gewährleistet, wenn konkrete Ziele sowie zugehörige Messindikatoren formuliert werden. Denn die alleinige Evaluierung des nationalen Aktionsplanes nach dem jeweiligen Umsetzungsgrad ist nicht ausreichend, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen erfolgreich bzw. zielführend sind, und welche womöglich weiterentwickelt oder ersetzt werden müssen. Zwar ist eine umfassende Formulierung von Wirkungszielen sowie die Ausweisung von konkreten Budgets mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden, jedoch wäre dieser angesichts der budgetären Lage durchaus gerechtfertigt. Das Zusammenwirken der einzelnen Ministerien sowie die Anstrengungen, die hier unternommen werden, um Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu bekämpfen, könnte durch eine solche stringente Evaluierung optimiert werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung uns insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dem Parlament ein Konzept zur Evaluierung des NAP Schutz von Frauen vor Gewalt vorzulegen, das nicht ausschließlich den Umsetzungsgrad der einzelnen Maßnahmen berücksichtigt, sondern weiterführend konkrete Zielsetzungen sowie dazugehörige Messindikatoren zu den einzelnen Programmen anführt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.