812/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend keine Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten innerhalb der EU (EU-PNR)

 

PNR (Passenger Name Record) umfasst die Daten, die von Passagieren bei Flügen angegeben werden. Also 19 Datensätze mit bis zu 60 Einzeldaten, die neben Name, Alter, Adresse, Bezahldaten beispielsweise auch die Flugroute oder eventuelle Speisewünsche enthalten. Mit den USA gibt es schon solch eine Vereinbarung, dass sie diese Daten von EU-Bürger_innen speichern dürfen, was bereits sehr kritisch zu sehen ist und überprüft werden sollte. Durch eine EU-Richtlinie sollen Daten nun ebenso innerhalb der EU erfasst werden, und auch für Strafverfolgungszwecke (zur Prävention und Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität und Terrorismus) verwendet werden dürfen.

Auf EU-Ebene wird aktuell wieder über ein solches Abkommen diskutiert, da der Vorschlag von den Mitgliedsstaaten in der aktuellen Debatte um "foreign fighters" wieder auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ein weiterer Grund kann sein, dass die EU-Kommission bereits den Aufbau solcher PNR-Systeme finanziell fördert. Die Förderpolitik und Mittelverwendung der EU-Kommission für ein Projekt, dass bereits einmal von den Europaparlamentariern klar abgelehnt wurde, ist hier mit Nachdruck zu kritisieren. Zumal auch aus der Diskussion im zuständigen LIBE-Ausschuss Mitte November 2014 wieder zahlreiche sehr kritische Stimmen zu hören waren.

Gerade hinsichtlich möglicher terroristischer Bedrohungen kann die Sinnhaftigkeit auch aus anderen Gründen angezweifelt werden, beispielsweise bei Namen in arabischer oder kyrillischer Schrift. Hier kann eine Übertragung in das lateinische Alphabet, in dem üblicherweise die Daten erfasst werden, dazu führen, dass der Name einer Person nicht die gleiche Schreibweise hat und somit oft keine Übereinstimmungen durch die Sicherheitsbehörden gesehen werden können. Ebenso bestehen bereits Möglichkeiten, gezielt Daten von Flügen per API (Advance-Passenger-Information) anzufordern, die zweckgebunden und mit einer Informationspflicht sowie einer idR kurzen Löschfrist versehen sind, was eine erheblich grundrechtsschonendere Methode darstellt.

Dieser Vorschlag einer EU-PNR ist in einer Reihe mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu sehen. Diese wurde immerhin als ein so unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff gesehen, dass sie als erste Richtlinie überhaupt gänzlich durch den EuGH aufgehoben wurde. Ein Urteil, dem auch der VfGH hinsichtlich der österreichischen Regelung folgte. Diese Unverhältnismäßigkeit liegt auch bei der EU-PNR


vor, da sie alle Fluggäste unter Generalverdacht stellt und deren umfangreiche Daten verdachtsunabhängig jahrelang speichert.

Bereits 2011 hat sich der österreichische Nationalrat in einer Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass weitere Nachweise für Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der PNR von der Kommission vorgelegt werden sollen. Dies ist bislang nicht überzeugend geschehen. Ein weiterer Eingriff in die Grundrechte der Bürger_innen ist also nicht zu rechtfertigen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Nationalrat spricht sich ausdrücklich gegen eine europaweite Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten, die EU-PNR, aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der sich aktuell in Diskussion befindliche PNR-Richtlinienentwurf ersatzlos verworfen wird."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.