813/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Netzneutralität sicherstellen

 

 

Netzneutralität bedeutet, dass jedes Datenpaket, unabhängig von Absender, Empfänger, Tarif oder Dienst gleich behandelt werden muss. Sie ist damit eines der wichtigsten Prinzipien des freien Internets, und von fundamentaler Bedeutung für die Erhaltung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung (bspw. für Start-Ups).

Auf EU-Ebene gibt es derzeit Diskussionen über die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität. Das Europäische Parlament hat sich im Frühjahr bereits klar für Netzneutralität ausgesprochen. Leider kommen die Verhandlungen im Rat nicht sehr schnell voran und es zeichnet sich dort eine inhaltliche Entwicklung in Richtung der Möglichkeit zur Schaffung von "Überholspuren" ab, die die Netzneutralität, wie sie das Europäische Parlament definiert hat, untergraben würden. (vgl. Futurezone vom 19.11.14, http://futurezone.at/netzpolitik/eu-regierungen-rudern-bei-netzneutralitaet-zurueck/97.898.543 )

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung möge dem Nationalrat umgehend einen Entwurf für eine nationale Regelung zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität vorlegen, der auf dem Beschluss des Europäischen Parlamentes von April 2014 basiert. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität, wie sie im entsprechenden Beschluss des Europäischen Parlaments definiert wurde, einzusetzen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.