814/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Netzsperren obsoleszieren

 

 

Im Juli hat der Oberste Gerichtshof in Österreich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, wonach Internetprovider verpflichtet werden können, den Zugang zu Internetportalen zu blockieren, wenn die dortigen Angebote das Urheberrecht verletzen. Nahezu aus allen österreichischen Parlamentsparteien gab es daraufhin ablehnende Reaktionen. Netzsperren sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit des Internets und können ein Einfalltor für weitere Sperren im weitesten Sinn unerwünschter Information darstellen. "Löschen statt Sperren" ist eine effektivere, nachhaltige Maßnahme, um gegen illegale Inhalte im Internet vorzugehen. In Verbindung mit Anbietern, die einen legalen, unkomplizierten Zugang zu urheberrechtlich geschützen Werken mit einfachen Zahlungsmodalitäten, einem breit gefächerten Angebot, hoher Streamingqualität und einem fairen Preis bieten, wird sich das Problem der Urheberrechtsverletzung weiter stark reduzieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:



"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen obsoleszieren. Dazu gehören vor allem die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für legale Contentanbieter (u. a. durch eine Harmonisierung der unterschiedlichen Rechtslagen in der EU), genauso wie eine konsequente Umsetzung des Prinzips 'löschen statt Sperren'."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.