815/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Logopädische Behandlung vor der kostenintensiven Zahnspangenbehandlung“

 

Ab Juli 2015 werden die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr mit starken Zahnfehlstellungen von der Krankenkasse übernommen.

Die moderne Kieferorthopädie nützt gerne die Leistungen der Logopädie, denn aufgrund der Dynamik, die Artikulationsbewegungen haben, kann es vorkommen, dass die gewünschte Zahnstellung durch die Regulierung alleine nicht erreicht werden kann. Daher empfehlen Gesundheitsexperten bereits eine logopädische Therapie vor der Zahnspangenbehandlung, damit die Zunge und andere Muskeln im Mund an die neue Kiefersituation angepasst werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der im Fall der medizinischen Notwendigkeit eine für die Betroffenen leistbare logopädische Behandlung vor der gratis Zahnspangenbehandlung vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.