816/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Weigerstorfer, Ertlschweiger MSc

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Berücksichtigung des Tierschutzes im angekündigten Gesetz zur
Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements“

 

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte noch für das Jahr 2014 den Begutachtungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements an. Hinter dem etwas sperrigen Titel verbirgt sich das Anliegen, private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Soziales, Kulturelles und Humanitäres einzuspannen. Vor allem möchte man, dass Stiftungen mehr Mittel dafür ausschütten. Laut einer aktuellen Studie der Wirtschaftsuniversität machen sie derzeit pro Jahr nur 6,5 bis 15 Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke locker. 1,2 Milliarden sind es in der Schweiz, 15 Milliarden in Deutschland.

 

Dass Österreich hier so schlecht abschneidet, liegt an den ungünstigen Rahmenbedingungen. Steuerliche und rechtliche Hürden stören die heimischen Stifter, welche in diesem Zusammenhang besonders die zu geringen steuerlichen Anreize für gemeinnütziges Engagement bemängeln. Dass das ein Manko ist, bestätigte auch Eduard Lechner, Finanzrechtsprofessor an der Uni Wien, der darauf hinweist, dass auf der ganzen Welt gemeinnützige Organisationen steuerbefreit seien, nur in Österreich nicht. Kapitaleinkünfte müssen sie versteuern, eine Uni genauso wie eine gemeinnützige Stiftung. Dazu kommt, dass das Kriterium der Unmittelbarkeit es Stiftungen schwer macht, überhaupt als gemeinnützig anerkannt zu werden. Dann müsste die Stiftung eigene Projekte durchführen. Jemandem einen Forschungsauftrag zu geben, wäre gesetzlich gedeckt – aber nicht, einen Forscher, der an einer Uni arbeitet, einfach „nur“ finanziell zu unterstützen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass das vom Wissenschaftsministerium angekündigte „Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements“ - mit seinem derzeit ausgelobten Ziel, dass sich private Geldgeber stärker für Wissenschaft und Forschung, aber auch Soziales, Kulturelles und Humanitäres verwenden können - jedenfalls den Tierschutz miterfasst“.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.