824/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar-Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anti-Lohn- und Sozialdumpingoffensive

 

Das aktuelle Gesetzespaket gegen Lohn- und Sozialdumping ist ein erster Schritt, längst überfällige Maßnahmen wie höhere Strafen, Strafen bei Nichtvorlage von Lohnunterlagen, Untersagung der Dienstleistung, eigenes Kompetenzzentrum, verbesserter Datenaustausch innerösterreichisch und innerhalb der EU gegen die Schmutz- und Billigkonkurrenz aus dem Ausland auf unserem heimischen Arbeitsmarkt zu setzen. Aber das Gesetzespaket bleibt an der Oberfläche stehen und garantiert insbesondere keine konsequente Umsetzung der Anti- Lohn- und Sozialdumping auf allen Ebenen.

 

So fehlt neben dem Kompetenzzentrum vor allem eine ausreichende Organisation und personelle Ausstattung mit Dienstposten für die Finanzpolizei um die bisherigen und neuen gesetzlichen Maßnahmen vor Ort umsetzen zu können. Im Zuge des Begutachtungsverfahrens haben unter anderem der ÖGB, das Finanzministerium und die Wirtschaftskammer kritische Anmerkungen zur aktuellen Novelle 2014 getätigt.

 

Weder wird der Dienstpostenplan entsprechend erweitert noch wird etwa durch eine Flexiklausel ermöglicht, dass die Finanzpolizei erfolgsorientiert weiteres Personal aufnehmen kann. Auch die Schaffung einer tatsächlichen Task Force, wo Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei, Polizei  und Gewerbebehörde im Zusammenhang mit dieser Art der organisierten Wirtschaftskriminalität konzentriert zusammenarbeitet, fehlt. Ebenso gibt es keine Verschärfung des Gewerberechts in den sensiblen Sektoren Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen und gewerberechtliche Geschäftsführerkonstruktionen.

 

Ebenso müssten eine Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns, ein Recht zur Schließung von Baustellen sowie eine obligatorische Überprüfung durch Polizei im Zuge von Verkehrskontrollen und sonstiger Kontrollen erfolgen. Da die Realität zeigt, dass ausländische Arbeitnehmer sich immer wieder bewusst selbst in solche Lohn- und Sozialdumpingverhältnisse begeben, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt tätig zu sein, muss man auch hier die Ansätze einer Wiederholungstäterschaft und damit organisierten Wirtschaftskriminalität lückenlos unterbinden.


Deshalb sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihren Entgeltanspruch verlieren. Dieser soll zu Gunsten der Republik Österreich verfallen.

 

Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihren Arbeitslosenanspruch verlieren. Dieser soll zu Gunsten der Republik Österreich verfallen.

 

Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer, die wiederholt, d.h. mehr als einmal im Rahmen eines solchen Lohn- und Sozialdumping-Arbeitsverhältnis ermittelt und dokumentiert sind, ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verlieren.

 

Da sich ausländische Firmen, die mit Lohn- und Sozialdumpingmethoden auf dem Markt agieren, immer wieder ihre Zustelladressen ändern bzw. als U-Boot-Firmen im Ausland agieren, soll bei der Zustellung von amtlichen Schriftstücken eine Ersatzvornahme möglich sein. Diese Schriftstücke sollen, auch wenn daraus Rechte und Pflichten erwachsen, durch eine abschriftliche Zustellung an die jeweilige Botschaft, Außenhandelsstelle usw. sonstiger Vertretung des Entsendestaates, als zugestellt gelten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die bereits bestehende Regelungen gegen das Lohn- und Sozialdumping weiter verschärft und gleichzeitig eine organisatorische und personelle Umsetzung dieses Maßnahmenpakets sicherstellt:

 

·        Eine Verdoppelung der Dienstposten bei der Finanzpolizei, um das Gesetz überhaupt umsetzen zu können.

·        Eine Flexi-Klausel für den Dienstpostenplan der Finanzpolizei, - je nach Aufgriffen Erhöhung des Dienstpostenkontingents durch „Eigenfinanzierung“ aus dem Titel der Finanzstrafen und eingehobenen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Abgaben!

·        Eine Task Force zwischen Sozialministerium, AMS, Arbeitsinspektorat, Finanzpolizei, Polizei  und Gewerbebehörde um die Sache tatsächlich an der Wurzel zu packen und hier eine Flurbereinigung zu ermöglichen !

·        Eine gerichtsgebührenbefreite wettbewerbesrechtliche Verbandsklagen gegen Lohn- und Sozialdumping-Anbieter, um diese auch zivilrechtlich durch die Berufsbranche zur Verantwortung zu ziehen

·        Die Verschärfung des Gewerberechts beim Bau- und Baunebengewerbe im Hinblick auf Scheinfirmen und gewerberechtliche Geschäftsführer

·        Die Ausweitung der Untersagung der Leistung des Werklohns !


 

·        Ein Recht zur Schließung von Baustellen.

·        Eine obligatorische Überprüfung durch Polizei im Zuge von Kontrollen

·        Der Entfall des Entgeltanspruchs für einen Arbeitnehmer , der zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird zu Gunsten der Republik Österreich.

·        Der Entfall des Arbeitslosenbezugs für einen Arbeitnehmer, der zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst wird zu Gunsten der Republik Österreich.

·        Ein Arbeits- und Aufenthaltsverbot für ausländische Arbeitnehmer, die zum 2. Mal im Rahmen eines Lohn- und Sozialdumpingfalls erfasst werden.

·        Die rechtlich verbindliche  Zustellung aller im Rahmen des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes erlassenen Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen auch an die Botschaften, Außenhandelsstellen und sonstige Vertretungen des jeweiligen Entsendestaates.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.