829/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer verdeckten Verteidigung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Strafprozessordnung ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmaßnahmen, die mit massiven Grundrechtseingriffen verbunden sind. Da viele dieser Maßnahmen ohne Kenntnis der überwachten Person vorgenommen werden, ist es dem/der Betroffenen zum Zeitpunkt der Überwachung und somit zum Zeitpunkt des Grundrechtseingriffs unmöglich, seine/ihre individuellen Beschuldigtenrechte wahrzunehmen. Während auf der einen Seite immer neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt wurden, wurde es auf der anderen Seite verabsäumt, ein tragfähiges Rechtsschutzsystem für die betroffenen BürgerInnen zu erarbeiten.

Für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist in Österreich grundsätzlich der Rechtsschutzbeauftrage zuständig. Das System weist aber erhebliches Rechtsschutzdefizit auf:

 

Gemäß § 270 ABGB ist für Abwesende ein Kurator zu bestellen, der für die Wahrung der Rechte Sorge zu tragen hat, wenn es ansonsten keine Möglichkeit gibt, die es dem Abwesenden ermöglichen, seine Interessen selbst zu vertreten. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein Rechtsanwalt.

Die Situation der Abwesenden im Zivilrecht ist mit jener von Betroffenen einer heimlichen Überwachung vergleichbar. Auch Letzteren fehlt mangels Kenntnis der Überwachung, jede Möglichkeit, ihre Interessen selbst wahrzunehmen. Die Idee ist es deshalb, das Prinzip des Abwesenheitskurators auch auf diese Betroffenen anzuwenden.

 

Konkret sollen RechtsanwältInnen von Amts wegen beauftragt werden, die Rechte einer von einer heimlichen Überwachung betroffenen Person wahrzunehmen. Der/die RechtsanwältIn hätte dann die Möglichkeit, Beschwerde- und Einspruchsrechte des Betroffenen in einem Verfahrensstadium wahrzunehmen, in welchem bis auf die beauftragende Strafverfolgungsbehörde und dem/der VerteidigerIn niemand über das Verfahren informiert ist („Verdeckte Verteidigung“). Die Verdeckte Verteidigung soll ein Gegengewicht zu den Formen der heimlichen (verdeckten) Ermittlung bilden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die amtswegige Bestellung von Rechtsanwälten und Strafverteidigern zur Wahrung der Beschuldigtenrechte für jene Fälle vorsieht, in denen die Beschuldigten mangels Kenntnis einer sie betreffenden Überwachungsmaßnahme nicht in der Lage sind, selbst ihre strafprozessualen Rechte wahrzunehmen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte  vorgeschlagen.