830/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Helene Jarmer,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verlängerung der Dauer der Gewährung von Einstellungsbeihilfen lt. Behinderteneinstellungsgesetz

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Gemäß § 6 (2) Behinderteneinstellungsgesetz werden aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds Zuschüsse und Darlehen zu den Lohn- und Ausbildungskosten für begünstigte Behinderte gewährt, unter anderem wenn ein Dienstverhältnis neu begründet wird oder wenn infolge der Behinderung nicht die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden kann (Einstellungsbeihilfen).

Als Vertreter des Ausgleichstaxfonds hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales Richtlinien über die Höhe und die Dauer dieser Zuschüsse und Darlehen zu erlassen.

Die Einstellungsbeihilfe wird derzeit für die Dauer von 9 Monaten gewährt.

Das Sozialministeriumsservice (vormals Bundessozialamt) gewährt unter bestimmten Bedingungen einen Lohnkostenzuschuss, der jedoch erst nach einem Jahr in Beschäftigung ausbezahlt wird. Es ergibt sich dadurch eine Lücke von 3 Monaten, die für die Betroffenen eine große Hürde darstellt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Dauer der Gewährung der Einstiegsbeihilfen nach § 6 (2) Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz per Erlass auf 1 Jahr zu verlängern.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.