836/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Reform der Pensionssicherungskommission 

 

 

Zu einer Provinzposse geriet die Sitzung der sogenannten Pensionssicherungskommission am 25. November 2014. In stundenlangen Diskussionen konnten sich SPÖ- und ÖVP-Vertreter nicht einmal auf die grundlegenden Parameter für die Beurteilung der zukünftigen Finanzierung des österreichischen Pensionssystems einigen. Ganz offen und unverhohlen tragen Rot und Schwarz ihren koalitionären Streit über Pensionsfragen nun auch in diesem Fachgremium aus.

 

Auf der Strecke bleiben neuerlich die österreichischen Pensionisten, die am Ende des Tages wohl wieder einmal durch massive Pensionskürzungen die Zeche zahlen müssen. Gleichzeitig sind Rot und Schwarz nicht bereit, durch Strukturreformen (Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und einer Stabilisierung des österreichischen Arbeitsmarktes: z. B. durch sektorale Zugangsbeschränkungen gegenüber ausländischen Arbeitskräften) ihre Hausaufgaben zu machen.

Den Gipfel der Peinlichkeit lieferte bei dieser Sitzung wieder einmal der Vorsitzende Prof. Dr. Müller, - ein SPÖ Parteigänger von Ressortminister Hundstorfer - ab. Prof. Müller war nicht einmal in der Lage einen einfachen Abstimmungsvorgang im ersten Durchgang fehlerfrei durchzuführen und dabei die Übersicht zu behalten. Dass dieser Mann im Brotberuf auch noch Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofes ist, ist ein weiterer Treppenwitz in diesem unwürdigen Schauspiel.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hatte BM Rudolf Hundstorfer angekündigt, dass er die Pensionssicherungskommission, die ja im BMASK als „beratendes Organ“ des Sozialministers angesiedelt ist, reformieren wird. Die rot-schwarze Realverfassung inklusive Sozialpartnereinfluss in diesen Gremien, verhindert jedoch, siehe “ Luxuspensionsregelung“ echte Reformen.  Um den Reformeifer des zuständigen Sozialministers zu  „befeuern“, wird dieser aufgefordert, bis zum nächsten Sozialausschuss ein entsprechendes Reformkonzept in organisatorischer, inhaltlicher und vor allem personeller Hinsicht vorzulegen.


 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pensionssicherungskommission beinhaltet, die tatsächlich sicherstellen, dass dieses Gremium zur Sicherung des Pensionssystems nachhaltig beitragen kann :

·        Eine Reform der Pensionssicherungskommission

·        Klarstellung der Kompetenzen und des Gesetzesauftrags

·        Organisatorische Straffung

·        Personelle Erneuerung

·        Inhaltliche Neuausrichtung“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.