838/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Julian Schmid, Freundinnen und Freunde

 

betreffend mehr Vorbereitungsstunden für die neue Reifeprüfung

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

An vielen maturaführenden Schulen ist in den letzten Wochen große Verunsicherung ausgelöst worden, weil in diversen Mitteilungen seitens des BMBF und des BIFIE eine massive Kürzung der Vorbereitungsstunden in Arbeitsgruppen in der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Reifeprüfung angekündigt worden sind. Demnach können laut RPVO § 30. (1) in der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung zwar nach wie vor Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden, aber unter deutlich schlechteren Bedingungen: „Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“ Früher waren es in Nebenfächern bis zu acht Stunden, in Hauptfächern zwölf bis 16[1].

 

Auch für die Lehrkräfte bedeutet die neue Regelung eine massive Verschlechterung. Laut GG § 63b (3) bekommen Lehrpersonen, die mit der Abhaltung von Unterrichtseinheiten im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung der teilzentralen Reifeprüfung oder teilzentralen Reife- und Diplomprüfung betraut sind (§ 30 Abs. 1 Prüfungsordnung AHS, § 23 Abs. 1 Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten), „für jede gehaltene Unterrichtseinheit eine Abgeltung in Höhe von 2,5 von Hundert des Gehalts der Dienstklasse V Gehaltsstufe 2“. Da pro Prüfungsgebiet der mündlichen Reifeprüfung oder Reife- und Diplomprüfung zum jeweiligen Haupttermin aber nur Arbeitsgruppen in der Anzahl gebildet werden dürfen, „die dem Ergebnis der Teilung der Gesamtzahl der im Prüfungsgebiet zu betreuenden Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten durch 20, gegebenenfalls aufgerundet auf die nächste ganze Zahl, entspricht“ und


die Arbeitsgruppen nur im Umfang „von bis zu vier Unterrichtseinheiten geführt werden“ dürfen, ist die Qualität der Betreuung nicht mehr im bisherigen Umfang gewährleistet. Viele Lehrkräfte verweisen darauf, dass nicht möglich ist, in vier Stunden wie bisher alle relevanten inhaltlichen Fragen zur mündlichen Reifeprüfung zu klären.

 

In einer OTS-Aussendung berichtet Bundesschulsprecher Lukas Faymann von der AHS-DirektorInnenkonferenz in Linz am 3.12.2014. Angesprochen auf die fehlenden Vorbereitungsstunden stellte die Bundesministerin für Bildung und Frauen klar: „dass eine Aufstockung der Vorbereitungsstunden zwischen schriftlicher und mündlicher Matura nicht in Frage kommt.“ Wenige Wochen davor hatte sie in Verhandlung mit der BundesschülerInnenvertretung noch ein Entgegenkommen signalisiert[2].

 

Angesichts der von uns mehrfach kritisierten Pannen bei der Durchführung der schriftlichen Reifeprüfung im Frühjahr ist eine Verschlechterung der Bedingungen für MaturantInnen nicht zu akzeptieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Kürzung der Vorbereitungsstunden auf die mündliche Reife- und Diplomprüfung zurückzunehmen und Vorbereitungsstunden im gleichen Ausmaß wie bisher vorzusehen, damit es für die betroffenen SchülerInnen und Lehrkräfte nicht zu einer Verschlechterung kommt.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] http://diepresse.com/home/bildung/schule/4597493/Matura_Nicht-genug-Stunden

[2] OTS0094 5 II 0267 OSU0001 Do, 04.Dez 2014