839/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ertlschweiger, MSc

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einheitliche Zugangsregelungen für alle Studierenden“

Derzeit gibt es fünf Formen von Zugangsbeschränkungen an den österreichischen Universitäten und Hochschulen. Das Modell der Studienplatzfinanzierung für Biologie, Biochemie, Informatik, Wirtschaft und Pharmazie zielt auf die limitierende Wirkung der vorhandenen Studienplätze ab, d.h. es wird nur eine bestimmte Anzahl von Studienanfänger zu den o.a. Studien zugelassen. Die Regelung ist bis März 2015 befristet. Das Modell der Quotenregelung beim Medizinstudium besteht seit 2005 und stellt für die Studienrichtung Medizin pro Studienjahr ca. 1.500 Studienplätze zur Verfügung. Es gelten spezifische Bestimmungen, die vorsehen, dass 75% der Plätze an potentielle Studierende mit österreichischem Maturazeugnis gehen, 20% für Bewerber aus der EU und 5% für Bewerber aus Drittstaaten  reserviert sind. Diese Regelung wurde mittels einer Ausnahme durch die EU für Österreich legitimiert.

Das Modell des so genannten „Notfall-Paragraphen“ (§124b UG 2002) war in erster Linie dem Ansturm deutscher Studierender geschuldet. Die Regelung macht Zugangsbeschränkungen für jene Studien möglich, für die in Deutschland der Numerus clausus gilt. In der Folge wurden an zehn Universitäten dementsprechende Zulassungsverfahren installiert. Davon sind seit dem Studienjahr 2005/06 die Stu-dienrichtungen Human- und Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik und Kommunika-tionswissenschaften, Biologie, Pharmazie sowie Betriebswirtschaft betroffen.

Das Modell der qualitativen Zugangsregelung gilt für Sport- und Kunststudien. Es gibt es zwar keine Beschränkung der Studienplätze, die potentiellen Studierenden müssen jedoch einen Eignungstest bzw. ein Aufnahmeverfahren positiv absolvieren.

Für Psychologie und Veterinärmedizin besteht ein Ausnahmemodell, das die Studienplätze beschränkt und Aufnahmeverfahren vorsieht. Eine eigene Quotenreglung für Studierende mit österreichischem Maturazeugnis ist dabei nicht vorgesehen.

Insgesamt stellt sich die Situation hinsichtlich der Zugangsregelungen an österreichischen Universitäten sehr heterogen und ohne sichtbare Systematik dar. Der Ansturm auf Österreichs Universitäten ist nicht auf die vermeintlich hohe Reputation der österreichischen tertiären Ausbildung zurückzuführen, sondern viel mehr auf die niedrigen Zugangsbeschränkungen, die das Potential haben, „Numerus-Clausus-Flüchtlingen“ aus dem Ausland auch einen akademischen Abschluss zu ermöglichen. Die Wiener Uni-versitätsprofessorin Michaela Schaffhauser-Linzatti bringt die österreichische Situation auf den Punkt:

„Die Zeiten, in denen ausländische Studierende österreichische Universitäten aufgrund ihrer hohen Repu-        tation, zum Beispiel in der Medizin, ausgewählt haben, sind Großteils vorüber. Wir sind teilweise erst x-te           Wahl nach den USA oder Großbritannien, und auch im deutschen Sprachraum haben Deutschland und die Schweiz meist die Nase vorn. Gute österreichische Studierende flüchten, so sie es sich leisten können,            immer mehr ins Ausland; diejenigen, die, warum auch immer, hier bleiben, werden laut jüngster Studien mit    geringeren Anfangsgehältern als zum Beispiel Studierende in Deutschland oder der Schweiz bestraft.“[1]


Es wäre daher an der Zeit, eine einheitliche, qualitative Zugangsregelung für Universitäten nicht als Verhinderungsinstrument zu begreifen, sondern als Optimierungssystematik zur messbaren Steigerung der Ausbildungsqualität an den österreichischen Universitäten.

Neben der Abdeckung der spezifischen Anforderungen der jeweiligen Studienrichtungen braucht der österreichische tertiäre Sektor den einheitlich geregelten Zugang. Die derzeit nur für einige bestimmte Fächer teils über befristete Ausnahmen geregelten Zugänge machen weder Studierende noch verantwortliche Rektoren zufrieden.

Darüber hinaus sind Bildungsdurchlässigkeit, Bildungsmobilität und Bildungsgerechtigkeit in Österreich leider immer noch lediglich ein Lippenbekenntnis. Die bestehenden Möglichkeiten für Menschen ohne formale Zugangsberechtigung ein Studium zu absolvieren, sind langwierig und wenig mit der tatsächlichen Lebenspraxis vereinbar. Das Nachholen der Matura, die „Lehre mit Matura“ oder die Studienberechtigungsprüfung gestalten sich einerseits langwierig und nehmen andererseits keine Rücksicht auf Lebens- und Berufserfahrung.

Gefordert wäre viel mehr ein österreichweit einheitliches Zugangsverfahren für den tertiären Sektor, das für alle potentiellen Studierenden die Möglichkeit schafft, ein Studium zu beginnen. Mit einem einheitlichen Zugangsverfahren sollen auch jene Weiterbildungswilligen erfasst werden, denen zwar formal not-wendige Schulabschlüsse fehlen, die aber aufgrund der positiven Absolvierung eines qualitativen Aufnahmeverfahrens die Berechtigung zum Studium erwerben können.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, der geeignet ist, ein einheit-liches Zugangsverfahren für Universitäten in Österreich zu etablieren.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen



[1] http://derstandard.at/1356427086078/Ungewollte-Weihnachtsgeschenke-Ueber-Zugangsbeschraenkungen-als-beste-Alterna-tive