840/A XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2013, wird wie folgt geändert:

 

In Art. 112 wird nach der Wortfolge "mit Ausnahme des Art. 117" die Wortfolge "Abs. 5 und" eingefügt.

Begründung

 

Art. 117 Abs 5 B-VG sieht vor, dass im Gemeinderat vertretene Wahlparteien "nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand" haben. In Verbindung mit Art. 108, 112 und 117 Abs. 1 lit. b B-VG bedeutet dies, dass die im Wiener Gemeinderat (Landtag) vertretenen Parteien proporzmäßig im Wiener Stadtsenat (der Wiener Landesregierung) vertreten sind.

Aufgrund der Regelung in Art. 117 Abs. 5 gibt es in Wien das österreichweite Unikum der "nicht amtsführenden Stadträt_innen", die Mitglieder des Stadtsenats sind. Als einziges Bundesland hat Wien somit weder eine echte Koalitions- noch eine Proporzregierung. Der Stadtsenat ist eine Art Zwitterwesen aus beiden Systemen, in dem einerseits die Regierungsparteien die amtsführenden Stadtratsposten beschicken und andererseits die Oppositionsparteien Anspruch auf Sitz und Stimme im Stadtsenat, nicht aber auf eine Beteiligung an der Exekutive haben. Derzeit stehen im Wiener Stadtsenat acht amtsführenden Stadträt_innen vier nicht amtsführende Stadträt_innen gegenüber (3 von der FPÖ, 1 von der ÖVP).

Das Wiener System ist nicht nur teuer, sondern es erfüllt auch keinen erkennbaren demokratiepolitischen Zweck. Die Funktion der nicht amtsführenden Stadträt_innen erweckt den Anschein, dass hier lediglich Versorgungsposten geschaffen werden. Alleine die Bezüge der derzeit vier nicht amtsführenden Stadträt_innen summieren sich im Laufe einer Legislaturperiode auf ca. 3 Millionen Euro. Immer mehr Bundesländer gehen den Weg der Abschaffung von Proporzregierungen (2015 werden voraussichtlich auch die Steiermark und das Burgenland diesen Weg gehen). Wien muss hier auch einen entschlossenen Schritt gehen. In einer modernen Demokratie sollten Kontrollrechte durch die Opposition im Landtag (bzw. Gemeinderat) wahrgenommen werden, und nicht durch hoch bezahlte weiße Elefanten in der Landesregierung. Voraussetzung hierfür ist auch ein höheres Maß an Transparenz  sowie eine umfassende Information der Landtage sowie der Öffentlichkeit über die Tätigkeiten der Exekutive.

Mit dem vorliegenden Antrag soll das Bundesverfassungsgesetz dahingehend geändert werden, dass es dem Wiener Landtag ermöglicht wird, per Änderung der Wiener Stadtverfassung eine Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträt_innen einzuleiten.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.