843/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Alm, Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend anlasslose Überprüfungsmöglichkeit Datenschutzbehörde

 

Nachdem der Europäische Gerichtshof am 8.4.2014 die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger_innen zu Fahndungszwecken als "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union feststellt hatte, erklärte der Verfassungsgerichtshof am 27.6.2014 die Speicherung von Vorratsdaten für verfassungswidrig. Seit dem 1.7.2014 kommt es in Österreich daher nicht mehr zur Vorratsdatenspeicherung - zudem müssen alle bisher gesammelten Daten gelöscht werden. Ob es aber zur Löschung kommt, ist unklar. Die Datenschutzbehörde hat bei betreffenden Unternehmen nicht geprüft, ob die Daten tatsächlich gelöscht wurden - eine anlasslose Überprüfung durch die Datenschutzbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen. Auch das Infrastrukturministerium kann nicht versichern, dass die Daten gelöscht wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesenwurf vorzulegen, welcher die anlasslose Überprüfung der Löschung von Vorratsdaten durch die Datenschutzbehörde bei betreffenden Unternehmen ermöglicht."



 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.