844/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Entwicklung von "Umbau statt Ausbau" - Modellen zur Sicherstellung bedarfsgerechter Pflege und deren nachhaltiger Finanzierung

 

In der Regierungsvorlage zur Änderung des Pflegegeldgesetzes werden als Ziele die Verbesserung der finanziellen Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen, sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegevorsorgesystems genannt.

 

In Österreich werden mehr als 80% der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut. Von 455.284 Pflegegeldbeziehern (Stand September 2014) stellen die Pflegestufen 1 & 2 mit über 50% den größten Anteil dar. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung mit steigender Lebenserwartung und steigendem Pflegebedarf sind betroffene Familien vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere Frauen sind hier in mehrfacher Hinsicht belastet:

 

-       mehr als 2/3 der pflegenden Angehörige sind Frauen

-       vielfach ist daher nur eine Teilzeitanstellung möglich – daraus folgt ein geringerer Pensionsanspruch

-       eine höhere Lebenserwartung evoziert dzt. einen längeren Pflegebedarf

-       über 75 gibt es für sie selbst keine Betreuung durch Angehörige mehr

 

Mit der Änderung der Zugangskriterien in den Pflegegeldstufen 1 & 2 verlieren 23.481 Menschen, mehrheitlich Frauen, die Unterstützung. Für Frauen über 75 Jahren bringt eine Erhöhung um 2%, entspricht durchschnittlich EUR 111-. pro Jahr, keine finanzielle Verbesserung ihrer oftmals prekären Situation.

 

Die eingeführten Kostendämpfungsmaßnahmen sind lt. Rechnungshof (Stellungnahme zum Gesetzesentwurf) wenig geeignet notwendige Strategien zur Planung bedarfsgerechter Pflege zu entwickeln und die Kosten zu steuern. Die prioritäre Verwendung von Pflegegeld für Sachleistungen in Bundesländern, lässt Anreize zur Verbesserung der schnittstellenübergreifenden Struktur- und Ergebnisqualität fehlen.


 

Aufgrund der Tatsache, dass Österreich mit 7,7 Spitalsbetten pro 1000 Einwohner einen Großteil seiner Gesundheitsausgaben stationär vergibt, ist eine Prüfung zu erzielender Synergieeffekte durch die Nutzung bestehender Krankenhausabteilungen in Bezug auf Know-How, Personal und Kosten anzustreben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert im Rahmen einer Studie die Kostendämpfungseffekte der Umwandlung von Akutbetten in „Übergangspflegebetten“  zu erheben.“ 



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Arbeit und Soziales
 vorgeschlagen.