846/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Lausch, Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Auflösung der Justizbetreuungsagentur

 

Neben laufenden Beschwerden von Justizbediensteten selbst, übt auch der Rechnungshof Kritik an der Justizbetreuungsagentur.

 

Der Rechnungshof hält etwa fest, dass mit der Justizbetreuungsagentur zusätzliche Strukturen für Führung und Verwaltung des zugekauften Personals aufgebaut und Mehraufwendungen verursacht wurden. Die vom BMJ angestrebte Flexibilisierung des Personaleinsatzes im Strafvollzug gelang nicht. Weitere Probleme, wie bspw. Der Abschluss eines eigenen Kollektivvertrags, die Sicherstellung der Liquidität und die geringe Eigenmittelquote, entstanden erst durch die Konstruktion Justizbetreuungsagentur.

 

Der Entfall der verpflichtenden Planstellenbindung für überlassene Arbeitskräfte und die intensive Nutzung dieser Bestimmung durch das BMJ – im Jahr 2014 sollen ca. 550 bis 600 Personen über die Justizbetreuungsagentur für das BMJ tätig sein – führte zu geringer Transparenz hinsichtlich des Personalaufwands.

 

Darüber hinaus sind die Ausgaben für das von der Justizbetreuungsagentur beschäftigte Personal im Rechnungsabschluss des Bundes als Sachaufwand ausgewiesen. Dies stand im Konflikt mit dem Grundsatz der Budgetwahrheit.

 

Der Rechnungshof führt zudem aus, dass die Planstellenbesetzung im Betreuungsbereich BMJ-intern seit Gründung der Justizbetreuungsagentur konstant war, es fand also keine Einsparung von bundesinternen Planstellen im Betreuungsbereich statt. Das BMJ wandelte entgegen den Planungen auch keine Betreuungsplanstellen in Exekutivdienstplanstellen um.

 

Faktum ist, dass während das Betreuungspersonal in Justizanstalten immer mehr zunimmt, bleibt die Exekutive stark unterbesetzt.

 

Während seitens des BMJ keine ausreichenden Exekutivdienstplanstellen geschaffen wurden, stieg das Basisentgelt zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der Justizbetreuungsagentur von rd. 0,5 Mio. EUR allein im Zeitraum 2009 bis 2013 um rd. 460% auf rd. 3 Mio. EUR an.

 

Die Justizbetreuungsagentur kann ihrem Auftrag "adäquate Verträge" mit etwa Ärzten zu schließen immer seltener nachkommen. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die durch die Justizbetreuungsagentur ausgehandelten Verträge teilweise sogar teurer kommen, als die "alten Verträge". Das Beispiel St. Pölten zeigt etwa, dass nachdem man den laufenden Vertrag mit dem Arzt gekündigt hat, die JBA jedoch keinen Arzt zur Verfügung stellen konnte. Nun versieht der selbe Arzt in der Justizanstalt wieder seinen Dienst. Da dieser nun jedoch über die Krankenkassen abgerechnet wird, sind für dieselbe Leistung erhebliche Mehrkosten entstanden

 

Ein weiteres Problem stellt dar, dass die Mitarbeiter, die über die Justizbetreuungsagentur beschäftigt sind, andere rechtliche Rahmenbedingungen vorfinden. Das führt in der Praxis zu erheblichen Problemen im Zusammenhang mit der Erstellung der Dienstpläne in den einzelnen Justizanstalten.

 

Analog der Auflösung der VD, muss auch eine Auflösung der Justizbetreuungsagentur nachgedacht werden. Auch eine Auflösung und Eingliederung der Justizbetreuungsagentur würde unnötige Parallelstrukturen abbauen und auch in der Praxis viele Vorteile mit sich bringen.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, schnellstmöglich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Justizbetreuungsagentur aufzulösen und deren Agenten wieder im Bundesministerium für Justiz einzugliedern."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.