849/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes  aus dem Bericht Bund 2014/6 bzgl. des Pensionsrechtes der Bediensteten der Österreichischen Nationalbank

 

 

Der Rechnungshof stellte fest, dass die jährliche Anpassung der OeNB–Pensionen in Anlehnung an den Kollektivvertrag der Banken erfolgte. Die Mehrkosten dieser Regelung gegenüber jener der gesetzlichen Anpassung der ASVG–/Beamtenpensionen betrugen von 2002 bis 2013 zumindest 80 Mio. EUR.

 

Daher fordert der Rechnungshof in seinen Empfehlungen, unter anderem weitergehende Reformen des Pensionsrechts auf gesetzlicher Grundlage vorzunehmen als bisher beschlossen. Konkret fordert der Rechnungshof die Dienstbestimmungen III ab 2015 den Regelungen zur Neuberechnung der OeNB–Pensionshöhe den Dienstbestimmungen II als Grundlage der Berechnung der Vergleichspension anzupassen.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, jene Empfehlungen des Rechnungshofes des Berichts Bund 2014/6, welche die Dienstbestimmungen III des Pensionsrechtes der Bediensteten der Österreichischen Nationalbank betreffen, umzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Rechnungshofausschuss.