851/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.12.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend handyfreie Zonen - "Ruhezonen" - in Zügen

 

 

 

Im Vergleich zu anderen Alltagssituationen sind Zugreisende besonders starker Strahlungsbelastung durch Mobilfunk ausgesetzt. Dies wurde u.a. bereits 2009 in der Schweiz durch eine Forschungsarbeit einer internationalen Studiengruppe unter Schweizer Leitung, die in der Fachzeitschrift „Environmental Research“ veröffentlicht wurde, belegt. Es wurde für diese Studie eine dreistellige Zahl von Personen mit Strahlungsmessgeräten, sog. Exposimetern, ausgerüstet, die rund um die Uhr und an den aufgesuchten Orten, bei den verschiedensten Verrichtungen und auch bei den verschiedenen Fortbewegungsarten die Strahlungsbelastung aufzeichneten. Die Messprotokolle ergaben, dass die Belastung mit elektromagnetischer/ nichtionisierender Strahlung im Zug mehr- bis vielfach höher als im Auto und an allen anderen Orten bzw. bei allen anderen Aufenthalts- und Fortbewegungsweisen ist – begründet damit, dass schnell fahrende Züge in rascher Abfolge sehr viele Funkzellen durchqueren, zugleich telefonieren viele Fahrgäste gleichzeitig bzw. haben ihre Handys zumindest eingeschaltet; all diese Mobiltelefone müssen – wenn nicht die Züge/Waggone selbst mit Transpondern ausgerüstet sind, was jedoch nur einen Teil des Problems löst – beim Zellenwechsel den Kontakt neu aufbauen, was zu einem regen Funkverkehr noch über die vielen aktiv geführten Gespräche oder Datentransfers hinaus und zu entsprechend noch höheren Belastungswerten führt.

Ähnliche Ergebnisse gibt es aus Studien in anderen Öffentlichen Verkehrsmitteln, so etwa aus einer koreanischen Studie zu U-Bahnen aus dem Jahr 2013. Dass die Exposition zu Hause „oft nur bis zu 7 Prozent im Vergleich zu jener in öffentlichen Verkehrsmitteln“ beträgt, stellte selbst der Vorsitzende des umstrittenen sog. „Wissenschaftlichen Beirat Funk“ 2011 öffentlich fest.

 

Da eine im Grundsatz ähnliche, durch die vergleichsweise geringe Insassenzahl jedoch entschärfte Ausgangssituation Kraftfahrzeughersteller bereits veranlasste, in Betriebsanleitungen explizite Warnhinweise aufzunehmen („Achtung! Im Fahrzeuginneren betriebene Mobiltelefone oder Funkgeräte (…) können gesundheitliche Schäden verursachen!“), sollte diese Problematik auch im Zugsverkehr ernst genommen werden.

 


Zugleich werden unabhängig von der Strahlungsbelastungs-Frage auch immer wieder Beschwerden von Bahn-Fahrgästen publik, die sich bei Bahnreisen durch lautstarke Telefonate und anderweitige lärm-verursachende Handynutzung belästigt fühlen.

Auf beide Aspekte geht auch die Ärztekammer in ihren erst 2013 unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Entwicklungen adaptierten, modifizierten und ergänzten „10 medizinischen Handy-Regeln“ erneut ein.

 

Beiden Problemen könnte mit der Einrichtung von großzügigen handyfreien Zonen ("Ruhezonen") in Zügen effizient und einem verbreiteten Kundenwunsch entsprechend begegnet werden.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, für die Einrichtung handyfreier Zonen - „Ruhezonen“ - in den Zügen im österreichischen Schienennetz zu sorgen.

Dabei soll einerseits dem Wunsch vieler Fahrgäste folgend die Lärm- und sonstige Belästigung durch Telefonate in bestimmten Teilen der Züge reduziert werden und zugleich auch der in Zügen Studien und Expertenaussagen zufolge vergleichsweise hohen Belastung durch die vom Mobilfunk verursachte elektromagnetische Strahlung entgegengewirkt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.