854/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.01.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wurm, Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Rechtssicherheit und Nichtraucherschutz

 

Mit der durch SPÖ und ÖVP geplanten einseitigen Außerkraftsetzung des 2008 gefundenen Kompromisses betreffend Nichtraucherschutz in der Gastronomie wird ein weiteres Mal der Rechtsstaat mit Füßen getreten. Anstatt Gastronomen und Konsumenten die Wahlfreiheit zu lassen, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben bzw. besuchen, verordnet man in „staatssozialistischer Manier“ wieder einmal von oben, was das Beste sein soll.

Mit dieser Regelung grenzt man  einerseits einen wesentlichen Teil der Bevölkerung und Touristen vom Besuch der Gastronomie aus. Dies wird in der Folge zu massiven Verlusten bei Umsatz und Deckungsbeiträgen führen. Darüber hinaus enteignet man aber auch noch die Gastromomen „kalt“, indem man die von ihnen getätigten Investitionen in den Nichtraucherschutz durch Umbauten in der Höhe von 100 Millionen Euro vernichtet.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund und der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) und ihre Abgeordneten im Nationalrat legen wieder einmal die Hände in den Schoß und machen der konsumentenschutz- und wirtschaftsfeindlichen Politik die Mauer. Ankündigungen, dass die Tourismuswirtschaft ihre Investitionen, die sie zumeist fremdfinanziert hat, ja steuerlich „abschreiben“ könne, sind ein Verhöhnung der vielen kleinen und mittleren Betriebe in der Gastronomie.

Die FPÖ tritt nach wie vor für die Wahlfreiheit der Konsumenten und Gastronomen beim Nichtraucherschutz ein. Es soll Lokalbesuchern und Lokalbetreibern überlassen bleiben, ob sie auf der Grundlage der derzeitigen Rechtslage ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich besuchen. Damit sollen gleichzeitig die Umsätze der Gastronomie und die bisher erfolgten Umbaukosten geschützt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die derzeitige Gesetzeslage im Bereich des Nichtraucherschutzes erhalten bleibt. Die Gastronomen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Größe ihres Lokals zu entscheiden, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben. Gleichzeitig sollen jene zahlreichen Konsumenten, die Raucher sind, weiterhin die Möglichkeit erhalten, Lokale zu besuchen, wo eine Rauchmöglichkeit besteht.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss vorgeschlagen.