856/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Franz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Vollkommene Neuorganisation des Spitalwesens in der Hand des Bundes“

Die Struktur der österreichischen Spitalsplanung ist nicht mehr zeitgemäß. Der Bund ist nur für die Grundsatzgesetzgebung zuständig, die Ausführungsgesetzgebung sowie die Sicherstellung der Spitalsversorgung ist Ländersache.

Um eine flächendeckende notärztliche Versorgung, einen Abbau der Spitalsbetten und eine Stärkung der Ambulanzen herbeiführen zu können, ist es erforderlich, die Steuerung und Organisation des Spitalwesens zentral beim Bund anzusiedeln. Dazu sind alle öffentliche Krankenhäuser, egal ob sie von Ländern, Städten oder Gemeinden betrieben werden, in die Trägerschaft des Bundes einzugliedern, wobei die Betriebsführung der einzelnen Strukturen sehr wohl auf private Betreiber übertragen werden kann.

Der stationäre Spitalssektor verschlingt jährlich 12 Mrd. Euro. Mit seinen 65.000   Spitalsbetten ist Österreich Betten-Europameister. Tatsächlich kann man jedoch mit einem Drittel weniger an Spitalsbetten das Auslangen finden. Mit dem frei gewordenen Geld in der Höhe von drei bis vier Milliarden Euro können mehr ambulante Strukturen geschaffen und   die Direkt- und Vor-Ort-Versorgung verbessert werden. Nur so kann eine bundesweit klar strukturierte stationäre Medizin gelingen, die einen Abbau bzw. Umbau der Spitalsbetten in Verbindung mit einer Stärkung der Ambulanzen und besserer notärztlichen sowie pflegerischen Versorgung gewährleistet.

Ein neuorganisiertes schlankes Spitalwesen schafft auch die Voraussetzung für die längst überfälligen Reformen damit unsere Ärzte im Land bleiben und Österreich nicht verloren gehen. Die Finanzierung der Verbesserung der Ärztearbeitszeit kann dadurch erfolgen, dass mit den Einsparungen in der Struktur ein adäquates Gehalt bzw. eine Anhebung der Grundgehälter umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit  und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf für eine vollkommene Neuorganisation des Spitalwesens in der Hand des Bundes, vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.