857/A XXV. GP
Eingebracht am 21.01.2015
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Antrag
der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Schaumweinsteuergesetz 1995 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz über Bundesgesetz, mit dem die Schaumweinsteuer an das Gemeinschaftsrecht angepaßt und eine Verbrauchsteuer auf Zwischenerzeugnisse eingeführt wird (Schaumweinsteuergesetz 1995), BGBl. Nr. 702/1994 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt geändert:
Die Schaumweinsteuer beträgt 0 € je Hektoliter Schaumwein.
Die im März 2014 wieder eingeführte Schaumweinsteuer zeigt bereits erste negative Auswirkungen. Der Umsatz im Handel ist massiv zurückgegangen, die Steuereinnahmen bleiben weit unter den Erwartungen. Um die Auswirkungen nicht in voller Stärke ausbrechen zu lassen, und um zu verhindern, dass nachhaltig negative Effekte auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt eintreten, soll diese Bagatellsteuer – wie bereits 2005 - wieder auf Null gestellt werden.
Insbesondere auf den Arbeitsmarkt muss in den gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten besonders Bedacht genommen werden, Arbeitsplätze müssen erhalten und geschützt werden.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen. Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.