866/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.01.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Jährlich  sterben weltweit  600.000  Menschen  durch  Passivrauchen.  Ein  internationales Expertengremium  hat  im  Jänner  2011  eine  Studie  veröffentlicht,  die  das  globale Ausmaß des Passivrauchens bewertet. Erstmals wurde unter Berücksichtigung der Daten von 192 Staaten der Erde - inklusive Österreichs – berechnet, dass pro Jahr weltweit  rund  600.000  Todesfälle  durch  Passivrauchen  verursacht  werden.  Dabei waren  Frauen  die  am  meisten  geschädigte  Bevölkerungsgruppe:  47  Prozent  der Todesfälle durch Passivrauchen ereigneten sich bei Frauen, 28 Prozent bei Kindern. Das sind etwa 165.000 Kinder, was der Zahl aller Kinder in Tirol und Vorarlberg entspricht. 

 

Auch  das  Gesundheitsministerium   ist  sich  im  Klaren  darüber,  dass  Tabakrauch mehr als 4.000 Chemikalien, darunter viele krebserzeugende und giftige Substanzen, enthält,  und  viele  Krankheits-  und  Todesursachen  auf  die  gesundheitsschädigende Wirkung des Tabakrauchs zurückzuführen sind: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, chronische  Bronchitis  und  obstruktive  Atemwegserkrankungen,  erhöhte Fehlgeburtenrate u. v. m., um nur die bekanntesten zu nennen. Laut der Homepage des  BMG  sterben  in  Österreich  etwa  14.000  Personen  jährlich  an  den  Folgen  des Tabakkonsums.

 

In  Österreich  rauchen  29%  der  Menschen  ab  16  Jahren,  das  sind  1,9  Mio.

Menschen . Schwere Tabakabhängigkeit ist eine Krankheit (ICD-10, 17.2), laut EU-

Anti-Smoking-Climate  2001  ist  Österreich  mit  Deutschland  Schlusslicht  beim

Problembewusstsein .  Vor  diesen  Fakten  die  Augen  zu  verschließen  ist

unverantwortlich und hat mit Diskriminierung und Stigmatisierung von RaucherInnen

nichts zu tun.  Nach den Schätzungen der Statistik Austria sterben 3.200 RaucherInnen jährlich an Lungenkrebs, über 30.000 Menschen an den Folgen tabakassoziierter Krankheiten wie Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, Herzinfarkt, zahlreiche Krebsarten, etc..

 

Die  Übergangsfrist  der  Tabakgesetznovelle  für  den  Umbau  von  Betrieben  der

Gastronomie  ist  mit  Ende  Juni  2010  ausgelaufen,  seither  ist  klar  geregelt,  dass  in  Lokalen über 50m² ein klar abgetrennter RaucherInnenraum bestehen muss, wenn  das  Lokal  nicht  als  NichtraucherInnenlokal  geführt  wird.  Für  die  Kontrollen  der Vollziehung des TabakG sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Ein Erlass an die Landeshauptleute, mit welchem diese zu einer einheitlichen Verfahrens- und  Strafpraxis  angehalten  werden,  wurde  vom  BMG  am  21.06.2010  herausgegeben.

Diesem folgend habe sich gezeigt, dass die NichtraucherInnenschutzvorschriften für

die Gastronomie bislang nicht zufriedenstellend umgesetzt werden. Das gelte auch

für  in  Einkaufszentren  liegende  Lokale.  Zudem  ist  die  Strafpraxis  der  Behörden

uneinheitlich: ob und in welcher Höhe Strafen in erster Instanz verhängt werden, ist

sehr unterschiedlich.

 

Nicht  nur  Volksanwalt  Peter  Kostelka  ärgert  sich  über  die  „folgenlosen

Rauchverbote“  bzw.  die  „Nicht-Anwendung  des  Tabakgesetzes“,  die  zu  enorm

vielen  Beschwerden  führen,  sondern  auch  die  vielen  KritikerInnen  des  „zahnlosen“ Gesetzes, wie etwa Gerald Maurer, Chef der Universitätsklinik für Kardiologie an der MedUni Wien am AKH. Er meinte etwa in einer Aussendung: "Die Einführung eines generellen Rauchverbots reduziert die Herzinfarktrate drastisch, innerhalb des ersten Jahres um zehn bis 20 Prozent. (...) Anscheinend reagieren bei uns die Politiker nicht so  sehr  auf  Fakten  als  auf  Lobbyismus.  Österreich  ist  eine  'Insel  der  seligen Raucher'."

 

EU-Staaten  mit  strengem (generellen)  Rauchverbot  in  der  Gastronomie  sind  u.a.  Irland  (seit  29.3.2004), Belgien (seit 1.1.2010), Bulgarien (seit 1.7.2010), Frankreich (seit 1.1.2008), Island (seit  1.6.2007),  Italien  (seit  10.1.2005),    Norwegen  (seit  1.6.2004),  England  (seit 1.7.2007), Wales (2.4.2007), Schottland (1.3.2006), Nordirland (30.7.2007).

Zuletzt  wurde  in  Ungarn  ein  generelles  Rauchverbot  beschlossen.  Demnach  darf ab  1.  Jänner  2012  in  Restaurants,  Bars,  Theatern,  am  Arbeitsplatz,  in  öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen sowie auf Spielplätzen nicht mehr geraucht werden, um die Volksgesundheit weiter zu verbessern.

 

Zuletzt hat sich der Journalist Kurt Kuch gemeinsam mit der Initiative „Don’t smoke“ für ein generelles Rauchverbot in Lokalen eingesetzt. Er ist am 3. Jänner 2015 an Lungenkrebs gestorben. In seinem Vermächtnis sollte möglichst rasch gehandelt werden, um die Zahl der durch Rauchen verursachten Todesfälle zu senken.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31.5.2015 eine Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der

 

1.    das Rauchen in der Gastronomie generell untersagt wird und

2.    die betroffenen Betriebe in Bezug auf ihre auf Grund der Novellierung des Tabakgesetzes getätigten Investitionen durch vorzeitige Abschreibungen des Restwerts, Steuergutschriften oder andere Maßnahmen entschädigt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.