877/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.01.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Transparenz von Beiträgen und Leistungen in der Arbeitslosenversicherung

 

Im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) wurde festgelegt, dass sich mit Wirkung 1.7.2008 der auf den Versicherten entfallende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Entgelt vermindert bzw. mitunter zur Gänze entfällt.

 

Die Höhe des Versichertenanteiles zur Arbeitslosenversicherung (AV) orientiert sich im Jahr 2015 an folgender Einkommensstaffelung: 

·        bis €  1.280,00: 0 %,

·        über € 1.280,00 bis € 1.396,00: 1 %,

·        über € 1.396,00 bis € 1.571,00: 2 %.


Bei einem Bruttoeinkommen über € 1.571,00 ist der "normale" AV-Beitragssatz für Versicherte von 3 % einzubehalten. Die vorstehenden "Grenzbeträge" werden jährlich mit der "Aufwertungszahl" angepasst. Von dieser Regelung sind u. a. auch freie Dienstnehmer umfasst. Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil des AV-Beitrages (3 %) bleibt unverändert. Ebenso der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE)!

 

Bei steigender Arbeitslosigkeit und knappen Kassen in der Arbeitslosenversicherung ist es nun von Interesse, wie sich das Verhältnis der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Arbeitslosenversicherungsleistungen in den einzelnen Einkommensstaffeln kurz-, mittel- und langfristig entwickelt hat bzw. entwickeln wird.

 

In diesem Zusammenhang sind folgende Eckpunkte für eine verantwortungsvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik in Österreich von zentraler Bedeutung:

 

 

  1. Wie hat sich der Anteil der Arbeitnehmer laut Einkommensstaffelung bei der Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung seit 2008 entwickelt?
  2. Wie viele Arbeitnehmer haben 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  0 % Versichertenanteil bezahlt?
  3. Wie viele Arbeitnehmer haben 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  1 % Versichertenanteil bezahlt?
  4. Wie viele Arbeitnehmer haben 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  2 % Versichertenanteil bezahlt?
  5. Wie viele Arbeitnehmer haben 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  3 % Versichertenanteil bezahlt?
  6. Wie viele Arbeitnehmer, die 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  0 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?
  7. Wie viele der unter 6. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?
  8. Wie viele der unter 6. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?
  9. Wie viele der unter 6. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?
  10. Wie viele Arbeitnehmer, die 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  1 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?
  11. Wie viele der unter 10. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?
  12. Wie viele der unter 10. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?
  13. Wie viele der unter 10. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?
  14. Wie viele Arbeitnehmer, die 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  2 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?
  15. Wie viele der unter 14. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?
  16. Wie viele der unter 14. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?
  17. Wie viele der unter 14. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?
  18. Wie viele Arbeitnehmer, die 2008 bis 2014, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  3 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?
  19. Wie viele der unter 18. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?
  20. Wie viele der unter 18. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?
  21. Wie viele der unter 18. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht über die Entwicklung der Arbeitslosenbeitragszahlungen der ALV-Versicherten seit 2008 vorzulegen. Dieser Bericht soll insbesondere aufschlüsseln, wie sich die Beiträge zu den Leistungen jährlich gemäß der festgelegten Einkommensstaffel entwickelt haben. Gleichzeitig soll auch das beitrags- und leistungsmäßige Verhältnis gemäß der Einkommensstaffel nach den Kategorien österreichische Staatsbürger, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige aufgelistet werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.