880/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 21.01.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie
BEGRÜNDUNG
Jährlich sterben weltweit 600.000 Menschen durch Passivrauchen. Ein internationales Expertengremium hat im Jänner 2011 eine Studie veröffentlicht, die das globale Ausmaß des Passivrauchens bewertet. Erstmals wurde unter Berücksichtigung der Daten von 192 Staaten der Erde - inklusive Österreichs – berechnet, dass pro Jahr weltweit rund 600.000 Todesfälle durch Passivrauchen verursacht werden. Dabei waren Frauen die am meisten geschädigte Bevölkerungsgruppe: 47 Prozent der Todesfälle durch Passivrauchen ereigneten sich bei Frauen, 28 Prozent bei Kindern. Das sind etwa 165.000 Kinder, was der Zahl aller Kinder in Tirol und Vorarlberg entspricht.
Auch das Gesundheitsministerium ist sich im Klaren darüber, dass Tabakrauch mehr als 4.000 Chemikalien, darunter viele krebserzeugende und giftige Substanzen, enthält, und viele Krankheits- und Todesursachen auf die gesundheitsschädigende Wirkung des Tabakrauchs zurückzuführen sind: Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, chronische Bronchitis und obstruktive Atemwegserkrankungen, erhöhte Fehlgeburtenrate u. v. m., um nur die bekanntesten zu nennen. Laut der Homepage des BMG sterben in Österreich etwa 14.000 Personen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums.
In Österreich rauchen 29% der Menschen ab 16 Jahren, das sind 1,9 Mio.
Menschen . Schwere Tabakabhängigkeit ist eine Krankheit (ICD-10, 17.2), laut EU-
Anti-Smoking-Climate 2001 ist Österreich mit Deutschland Schlusslicht beim
Problembewusstsein . Vor diesen Fakten die Augen zu verschließen ist
unverantwortlich und hat mit Diskriminierung und Stigmatisierung von RaucherInnen
nichts zu tun. Nach den Schätzungen der Statistik Austria sterben 3.200 RaucherInnen jährlich an Lungenkrebs, über 30.000 Menschen an den Folgen tabakassoziierter Krankheiten wie Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen, Herzinfarkt, zahlreiche Krebsarten, etc..
Die Übergangsfrist der Tabakgesetznovelle für den Umbau von Betrieben der
Gastronomie ist mit Ende Juni 2010 ausgelaufen, seither ist klar geregelt, dass in Lokalen über 50m² ein klar abgetrennter RaucherInnenraum bestehen muss, wenn das Lokal nicht als NichtraucherInnenlokal geführt wird. Für die Kontrollen der Vollziehung des TabakG sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Ein Erlass an die Landeshauptleute, mit welchem diese zu einer einheitlichen Verfahrens- und Strafpraxis angehalten werden, wurde vom BMG am 21.06.2010 herausgegeben.
Diesem folgend habe sich gezeigt, dass die NichtraucherInnenschutzvorschriften für
die Gastronomie bislang nicht zufriedenstellend umgesetzt werden. Das gelte auch
für in Einkaufszentren liegende Lokale. Zudem ist die Strafpraxis der Behörden
uneinheitlich: ob und in welcher Höhe Strafen in erster Instanz verhängt werden, ist
sehr unterschiedlich.
Nicht nur Volksanwalt Peter Kostelka ärgert sich über die „folgenlosen
Rauchverbote“ bzw. die „Nicht-Anwendung des Tabakgesetzes“, die zu enorm
vielen Beschwerden führen, sondern auch die vielen KritikerInnen des „zahnlosen“ Gesetzes, wie etwa Gerald Maurer, Chef der Universitätsklinik für Kardiologie an der MedUni Wien am AKH. Er meinte etwa in einer Aussendung: "Die Einführung eines generellen Rauchverbots reduziert die Herzinfarktrate drastisch, innerhalb des ersten Jahres um zehn bis 20 Prozent. (...) Anscheinend reagieren bei uns die Politiker nicht so sehr auf Fakten als auf Lobbyismus. Österreich ist eine 'Insel der seligen Raucher'."
EU-Staaten mit strengem (generellen) Rauchverbot in der Gastronomie sind u.a. Irland (seit 29.3.2004), Belgien (seit 1.1.2010), Bulgarien (seit 1.7.2010), Frankreich (seit 1.1.2008), Island (seit 1.6.2007), Italien (seit 10.1.2005), Norwegen (seit 1.6.2004), England (seit 1.7.2007), Wales (2.4.2007), Schottland (1.3.2006), Nordirland (30.7.2007).
Zuletzt wurde in Ungarn ein generelles Rauchverbot beschlossen. Demnach darf ab 1. Jänner 2012 in Restaurants, Bars, Theatern, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen sowie auf Spielplätzen nicht mehr geraucht werden, um die Volksgesundheit weiter zu verbessern.
Zuletzt hat sich der Journalist Kurt Kuch gemeinsam mit der Initiative „Don’t smoke“ für ein generelles Rauchverbot in Lokalen eingesetzt. Er ist am 3. Jänner 2015 an Lungenkrebs gestorben. In seinem Vermächtnis sollte möglichst rasch gehandelt werden, um die Zahl der durch Rauchen verursachten Todesfälle zu senken.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31.5.2015 eine Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der
1. das Rauchen in der Gastronomie generell untersagt wird und
2. die betroffenen Betriebe in Bezug auf ihre auf Grund der Novellierung des Tabakgesetzes getätigten Investitionen durch vorzeitige Abschreibungen des Restwerts, Steuergutschriften oder andere Maßnahmen entschädigt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.