885/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Maßnahmen gegen Kunststoffverpackungen

 

 

Begründung

 

Die ökologischen Auswirkungen der in den letzten Jahrzehnten massiv steigenden Kunststoffverwendung sind unumstritten. Insbesondere sind dies:

 

· der hohe Energieverbrauch der Kunststoffproduktion

· die ungelöste Entsorgungsproblematik

· die Verwendung unzähliger toxischer und ökotoxischer Zusatzstoffe, die zu einem erheblichen Teil in die Umwelt gelangen und die Gesundheit von Menschen gefährden (z.B. Fertilität)

· Kunststoffabfälle in der Umwelt und insbesondere im Meer führen zum Tod zahlreicher Tiere und können sogar Artensterben verursachen.

Die ökologischen Auswirkungen von Kunststoffabfällen wurden erst kürzlich im Film "Plastic Planet" umfassend und drastisch aufgezeigt. Ein besonderes Problem stellen Einweg- und Verpackungsprodukte aus Kunststoff dar, weil bei diesen im Allgemeinen die ökologischen Probleme ihren Nutzen bei weitem übertreffen. In diesem Kontext sind auch in Österreich dringend weiterreichende Maßnahmen gefordert. International haben bereits zahlreiche Städte und Länder Plastiksackerlverbote erlassen bzw. werden bald welche erlassen, z.B. in Paris, San Francisco oder Spanien. Neben einem derartigen Verbot stellt auch der Umstieg auf abbaubare Verpackungsmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen eine geeignete Maßnahme dar.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2015 ein Maßnahmenpaket zum Ausstieg aus der Plastiksackerlverwendung in Österreich vorzulegen.

 

Das Maßnahmenpaket soll insbesondere auch beinhalten

 

· Rechtliche Maßnahmen zur Reduktion von Plastik-Einwegverpackungen aus fossilen Rohstoffen,


· Pilotprojekte zur systematischen Umstellung im Handel auf Tragtaschen aus ausschließlich nachwachsenden und abbaubaren Rohstoffen in Kooperation mit dem Handel,

· Kennzeichnungspflicht bezüglich der chemischen Zusammensetzung von Kunststoffverpackungen,

· Beweislastumkehr bezüglich der Unbedenklichkeit für die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Herstellung von Kunststoffprodukten und
-verpackungen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.