887/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Anpassung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Mehr als die Hälfte der österreichischen Betriebe sind EPUs (über 250.000) - ein zentraler Innovationsfaktor der österreichischen Wirtschaft.[1]

Gerade Klein- und Kleinstunternehmen, die nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind, bringen einfache Abschreibungsmöglichkeiten einen Vorteil. Güter, die tatsächlich eine kurze Lebensdauer haben und laufend ersetzt werden müssen, wie z.B. Handys, Laptops, etc., sollten direkt im laufenden Jahr als Ausgabe verbucht werden können.

Die Realität sieht allerdings anders aus: Sowohl ein Iphone (günstigstes aktuelles Modell: 699 Euro), ein aktuelles Ipad (ab 489 Euro) als auch ein ganz normaler Laptop kommen über die 400.- Grenze und sind daher über mehrere Jahre abzuschreiben. Mobiltelefone sollen sogar über 5 Jahre laut deutscher Afa Tabelle, deren Benutzung das österreichische Bundesministerium für Finanzen empfiehlt abgeschrieben werden. Fünf Jahre lang wird ein Smartphone in kaum einem im Unternehmen verwendet, sondern bereits nach kurzer Zeit ersetzt (nach fünf Jahren wäre das Gerät auch bereits völlig veraltet). Die momentan notwendige Abschreibung über mehrere Jahre geht somit komplett an der Realität von UnternehmerInnen vorbei.

 

Ursprünglich hatte der Gesetzgeber eine andere Intention: Denn seit dem Jahr 1984 wurden die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter lediglich um rund 10% angehoben, während die Inflation insgesamt rund 90% ausmacht: 

  

 

 

Eine lösungsorientierte Rechtssetzung muss sich an den realen Problemen der betroffenen Menschen orientieren und realistische sowie zeitgemäße Lösungen anbieten.  Aus diesem Grund ist für die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter eine Inflationsanpassung notwendig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die folgende Anpassungen an den Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter zum Inhalt hat:

·        Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ist – um die nicht erfolgten Inflationsanpassungen der letzten 30 Jahre nachzuholen – in folgenden Schritten auf 700 Euro anzupassen:

o   2015: 500 Euro

o   2016: 600 Euro

o   2017: 700 Euro

·        Eine Wertsicherungsklausel bzw. die Schaffung eines regelmäßigen Anpassungsmechanismus der Wertgrenze ist sicherzustellen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss  vorgeschlagen.

 



[1] https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/EPU/zahlen/wko_epu_fact_sheet_2014_2.pdf