889/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend mehr Eisenbahnsicherheit durch Automatisierung bei der internen Weitergabe sicherheitsrelevanter Daten im Eisenbahnwesen

 

 

 

Zumindest potenziell sicherheitsrelevante Vorfälle der letzten Zeit im Eisenbahnbereich haben das Augenmerk auf eine möglichen systematischen Schwachpunkt in der Eisenbahnsicherheit gelenkt: Offenkundig werden bestimmte Daten nach ihrer Erfassung bei bestimmten internen Prozeduren in Eisenbahnunternehmen nach wie vor nicht automatisiert, sondern manuell weitergegeben oder übertragen. Dies kann – umso mehr in einem wegen laufenden Arbeitskräfteabbaus immer dichter getakteten Arbeitsumfeld - eine Quelle potenziell folgenschwerer Fehler sein.

 

Aktuell ist dieses Problem in unterschiedlicher Detailausprägung bei der missglückten Zugbegegnung am Arlberg im Dezember 2014 und bei den irrtümlich in zahlreiche Railjet-Garnituren eingebauten, aber nicht für 230 km/h zugelassenen Achsen aufgetaucht.

 

Beim Vorfall auf der Arlbergbahn wurde irrtümlich ein zu langer Güterzug (zwei Wagen mehr, um 36 m länger und 229 Tonnen, also ein Drittel, schwerer als der Disposition der ÖBB Infra AG vorliegend) auf die Bergfahrt auf Vorarlberger Seite geschickt, wodurch seine planmäßige Kreuzung mit dem westwärts fahrenden Railjet im dafür vorgesehenen Bahnhof Hintergasse an der Arlberg-Westrampe verunmöglicht und somit das außerplanmäßige Anhalten und Zurückschieben des Railjet bergwärts erzwungen wurde. Der Beantwortung 3133/AB der Parl. Anfrage 3282/J XXV.GP durch den BM für Verkehr, Innovation und Technologie zufolge waren zwar die Daten des Zuges ursprünglich vom Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) korrekt an das Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), also die ÖBB Infra AG, übergeben worden, „es gab lediglich eine Abweichung bei der internen Weitergabe der Daten der ÖBB-Infrastruktur AG zu dispositiven Zwecken.“

Derartige „Abweichungen“ ausnahmslos auszuschließen scheint dringend geboten.

 

Bei der Causa Railjet-Achsen scheint ebenfalls die manuelle Übertragung von Daten zum Lebenslauf sicherheitsrelevanter Bauteile - wie es Achsen unzweifelhaft sind – ein Teil des Problems gewesen zu sein. Jedenfalls ist laut einem aktuellen Medienbericht („Railjet-Affäre wird zum Fall für das Parlament“, Tageszeitung „Kurier“, 12.2.2015) Teil des ÖBB-Pakets zur Bewältigung dieser Causa die bisher offenbar weder übliche noch vorgeschriebene komplette Dokumentation des Lebenslaufs aller sicherheitsrelevanter Teile und die künftig automatische anstelle manuelle Übertragung der entsprechenden Daten.

 


 

Seitens der AntragstellerInnen wird die in 3133/AB XXV.GP (sh. Antwort zu Fragen 12 bis 14) erneut vertretene Meinung der Obersten Eisenbahnbehörde BMVIT, wonach „die Grundverantwortung für die Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes einschließlich des Treffens von (proaktiven) Vorkehrungen und (reaktiven) Verbesserungsmaßnahmen bei den jeweiligen Eisenbahnunternehmen“ (also: offenbar nur bei diesen) liegt, nicht geteilt.

Es handelt sich hierbei um dieselbe Fehleinschätzung, die bei der Umsetzung der EU-Eisenbahnsicherheitsrichtlinie 2004/49/EU insgesamt zugrunde gelegt wurde, was jedoch bekanntlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren samt Klage gegen die Republik führte und mit der Novelle 2014 von Eisenbahngesetz und Unfalluntersuchungsgesetz korrigiert werden musste, weil ein derart weitreichendes Freispielen der Behörde von ihrem Teil der gemeinsamen Verantwortung für Eisenbahnsicherheit eben zu weit ging und richtlinien- und damit europarechtswidrig war.

 

In diesem Sinn sind die AntragstellerInnen überzeugt, dass die Eisenbahnsicherheitsbehörde auch aus diesen nunmehrigen, oben angesprochenen Vorfällen systematische Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen – über die natürlich nötigen Schritte innerhalb der betreffenden Unternehmen selbst hinaus – zu setzen hat, um ihren Teil dazu beizutragen, eine Wiederholung derartiger oder ähnlicher Vorfälle auszuschließen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert,

·        durch entsprechende Vorgaben an die Eisenbahnunternehmen sowie entsprechende Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen sicherzustellen, dass fehlerhafte manuelle Datenübertragung zu unmittelbar oder potenziell sicherheitsrelevanten Abläufen künftig ausgeschlossen werden

·        und die diesbezüglich gesetzten behördlichen Aktivitäten im jährlichen Bericht gemäß § 13a Abs 1 Eisenbahngesetz über die Eisenbahnsicherheit künftig konkret zu dokumentieren

und so die Eisenbahnsicherheit in Österreich weiter zu verbessern.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.