890/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Notfallplan für die Zentralmatura

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Zentralmatura (bzw. Standardisierte Reife- und Diplomprüfung) kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nach wie vor ist unklar, ob die zentrale Aufgabenstellung und die Beurteilung an Hand von Beurteilungsrastern valide und vergleichbare Ergebnisse bringen werden. Die in diesem Schuljahr erstmals flächendeckend an allen AHS stattfindende Zentralmatura hat bisher vor allem zur Verunsicherung bei den SchülerInnen und Ärger bei den Lehrkräften geführt.

 

Bei der Probeklausur für die Zentralmatura wurden 28% der abgegebenen Arbeiten negativ beurteilt. Ein Drittel der Maturantinnen und ein Viertel der Maturanten wurden mit „Nicht genügend“ beurteilt. Das Ergebnis war deutlich schlechter als der langjährige Durchschnitt an Maturaarbeiten. Viele Schülerinnen und Schüler waren von der negativen Beurteilung überrascht. Das bedeutet, dass SchülerInnen, die bisher mit guten oder durchschnittlichen Noten auf ein „Durchkommen“ bei der Matura hoffen durften, deutlich stärker gefährdet sind, mit „Nicht genügend“ auf ihre schriftliche Klausurarbeit beurteilt zu werden. Vielfach dürfte an den Schulen die Umstellung des Unterrichts auf die neuen Prüfungsformate noch nicht ausreichend gelungen sein. Auch bei den Lehrkräften gibt es in Bezug auf die Beurteilung der Arbeiten große Unsicherheiten. Die vorgegebenen Beurteilungsraster, die eigentlich eine nachvollziehbare und gleiche Beurteilung gewährleisten sollen, sind unübersichtlich und lassen zum Teil großen Interpretationsspielraum. In einigen Fällen sind die Kriterien für „Gut“ und „Sehr gut“ gleichlautend oder logisch nicht nachvollziehbar.

 

SchülerInnen haben ein Recht auf eine leistungsgerechte Beurteilung. Daher zum Beispiel in Italien und Finnland auch die Leistung der letzten drei Schuljahre in die Beurteilung bei der Matura miteinbezogen[1]. Eine solche Berücksichtigung der bisher erbrachten Leistungen kann helfen, unnötige Verunsicherung bei den SchülerInnen zu vermeiden.

 

SchülerInnen, die bei der Matura überraschend eine negative Beurteilung ihrer Klausurarbeit erhalten haben, sollen auch in Österreich eine Möglichkeit haben, eine Note zu erhalten, die ihrer langfristigen Leistung entspricht. In die Gesamtnote der Reifeprüfung soll bei negativer Beurteilung daher die Abschlussnote der letzten Schulstufe mit einbezogen werden. Damit kann die negativ beurteilte Klausurarbeit maximal auf ein „Genügend“ ausgebessert werden. Die Möglichkeit einer mündlichen Kompensationsprüfung soll den SchülerInnen selbstverständlich erhalten bleiben.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, die Prüfungsordnung für die Standardisierte Reife- und Diplomprüfung zu ändern: Im Fall einer negativen Beurteilung einer Klausurarbeit soll die Note des betreffenden Unterrichtsfaches im Abschlusszeugnis der letzten Schulstufe in die Benotung der Matura miteinfließen, wobei die Gesamtnote dadurch höchstens auf „Genügend“ verbessert werden kann.

 

Die Bewertung der Noten und die Entscheidung über die Gesamtnote erfolgen durch die Reifeprüfungskommission. Dieser Notfallplan soll als Übergangslösung für mindestens drei Jahre gelten, bis der Unterricht an den Schulen tatsächlich den Anforderungen der neuen Reifeprüfung entspricht.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.

 



[1]Die Presse, Online am 18.02.2015 „Ländervergleich: Wie die Reife der Schüler geprüft wird“ http://diepresse.com/home/bildung/schule/4665435/Laendervergleich_Wie-die-Reife-der-Schuler-gepruft-wird?_vl_backlink=/home/bildung/index.do