891/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Absetzbarkeit von Arbeitsplätzen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Grundsätzlich ist in Österreich für bestimmte Berufe die Absetzbarkeit eines Arbeitsplatzes in der eigenen Wohnung möglich – Voraussetzung ist hierfür, dass „das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen“ darstellt, siehe hierzu auch §20 Abs. 1 Z 2d EStG:

 

Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig.“

 

Diese Regelung geht offenbar einerseits davon aus, dass Selbständige sich jedenfalls ein Arbeitszimmer leisten können und andererseits war offenkundig zum Zeitpunkt der Gesetzestexterstellung Laptops, Smartphones und Internet noch Science Fiction. Der typische Selbständige ist allerdings inzwischen nicht mehr Fabriksbesitzer mit einer Schar von Angestellten, sondern Ein Personen Unternehmer. Mehr als die Hälfte der 477.000 Selbständigen sind Ein-Personen-Unternehmen und damit von den historischen Vorstellungen des Erwerbslebens besonders betroffen – denn jeder 10. Selbständige besitzt weder ein separates Arbeitszimmer oder einen außerhalb der Wohnung gelagerten Arbeitsplatz.

 

Im Jahr 2015 stellt sich somit die Realität wie folgt dar: Selbständige arbeiten häufig vom Küchentisch aus. Ressourcen im Allgemeinen und Wohnraum im Speziellen verknappen sich, daher werden Wohnungen zunehmend wieder kleiner aber flexibel nutzbar konzeptioniert. Auch aus diesem Gesichtspunkt ist die zwingende Finanzierung eines separaten Arbeitszimmern auch weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Einkommenssteuergesetzes der Republik Österreich vorzulegen, welche folgende grundlegenden Ziele hat:

 

 

·        Selbstständige, die weder ein/e Büro/Geschäft/Werkstatt betreiben, sollen  monatlich einen Pauschalbetrag für alle Kosten des Arbeitsplatzes innerhalb der eigenen Wohnung unbürokratisch steuerlich geltend machen können.

 

·        Dieser Pauschalbetrag hat sich an dem realistischen Aufwand für einen Arbeitsplatz im Wohnungsverband zu orientieren (realistische Größe, Afa, etc.) und analog zum Mietpreisindex laufend angepasst werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.