896/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind

 

Als Kindererziehungszeiten gelten für die Pensionsversicherung nur Zeiten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden.

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gibt es nun Versicherungszeiten, die im Jahr 2015 mit monatlich 1.694,39 Euro bewertet werden.

Als Zeiten der Kindererziehung werden maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt. Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab der Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit dem Beginn der Kindererziehungszeit des nächsten Kindes. Anspruch auf das höchste Ausmaß von 48 Kalendermonaten als angerechnete Versicherungszeiten haben Mütter also nur dann, wenn sie entweder nur ein Kind bekommen oder der Abstand zwischen den Kindern jeweils mehr als vier Jahre beträgt.

 

Dass es durch diese Regelung zu großen Benachteiligungen insbesondere für Mütter aufgrund der Kindererziehungszeiten kommt, wird von uns Freiheitlichen schon seit Jahren kritisiert.

 

Die Bundesregierung ist jedoch in dieser Frage bisher untätig geblieben, und man beschränkt sich auf leere Versprechen und Forderungen, wie nachfolgend dargestellt:

 

So stellte beispielsweise die ÖVP-Abgeordnete Dorothea Schittenhelm in der Fragestunde des Nationalrates am 17. Mai 2011 in diesem Zusammenhang auch eine entsprechende mündliche Anfrage mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Regierungsprogramm ist festgeschrieben, dass es eine Verbesserung der Anrechnungszeiten der Kindererziehung auf die Pension geben soll. Jetzt wird ja nach den Abständen zwischen den Geburten berechnet, ich meine aber, dass jedes Kind gleich viel wert ist und daher auch für jedes Kind gleich viele Monate angerechnet werden sollen.

Meine Frage daher an Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin:

„Wie ist der Stand der im Regierungsprogramm vorgesehenen Überprüfung der bes­seren Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension?“

Diese Frage wurde von der damaligen Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek wie folgt beantwortet: 

„Wir befinden uns jetzt in der Halbzeit dieser Legislaturperiode. Ich glaube, dass noch nicht alle Dinge, die im Regierungsprogramm festgeschrieben sind, abgearbeitet sind. Grundsätzlich möchte ich mich hier nicht aus der Verantwortung nehmen, aber das ist Sache sozusagen des Bereiches Soziales und Gesundheit und der gesetzlichen Sozialversicherung, und ich bin überzeugt davon, dass dort eben diese Überprüfung noch im Laufe dieser Legislaturperiode stattfinden wird.

(…) was auch im­mer im ASVG-Bereich geschieht, wir werden da harmonisiert vorgehen und schauen, dass es nicht zum Nachteil der Frauen beziehungsweise der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten, die dann für die Pensionszeiten gelten sollen, ist.“

 

Einmal mehr kritisierte die ÖVP-Abgeordnete Schittenhelm kürzlich die Tatsache, dass

Frauen aufgrund der Kindererziehungszeiten Verluste bei der Anrechnung von Pensionszeiten, Verluste bei den Beitragszahlungen und am Ende des Tages einfach weniger Pension haben.

„Die ÖVP-Frauen pochen daher darauf, dass für jedes Kind, unabhängig vom Altersabstand, vier Jahre angerechnet werden. Derzeit sind es nur für das erste Kind vier Jahre. Kommt das zweite beispielsweise schon zwei Jahre später, wird gedeckelt. Für die Anrechnung von abermals vier Jahren braucht es zur Zeit einen Abstand von vier Jahren. (14.02.2015  DiePresse.com)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit Nachdruck für die Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit für jedes Kind in der Pensionsversicherung einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Gleichbehandlungsausschuss.