902/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.02.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Darmann, Mölzer, Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend „Mehr Sicherheit für Kärnten“

 

Der Kärntner Landtag beschloss am 5. Februar 2015 einen überparteilichen Dringlichkeitsantrag, einen Fünf-Parteien-Antrag von SPÖ, FPÖ, GRÜNE, Team Kärnten und BZÖ gegen die Stimmen der ÖVP für „Mehr Sicherheit in Kärnten“.

 

Erfreulich ist diese mehrheitliche Positionierung des Kärntner Landtages zur Unterstützung einer freiheitlichen Initiative zur Stärkung der Sicherheit in Kärnten.

 

Die fortgesetzte Realitätsverweigerung seitens der ÖVP, die sich geschlossen gegen die Stärkung der Polizei, gegen die rasche Ausbildung neuer Polizeikräfte sowie  für eine Möglichkeit weiterer Polizeipostenschließungen - durch die Ablehnung des gegensteuernden Antrages - ausgesprochen hat, ist mehr als erschütternd und stellt eine politische Verantwortungslosigkeit der ÖVP-Kärnten gegenüber der Kärntner Bevölkerung dar, die eine Spiegelung des Kahlschlagaktionismus im Sicherheitsbereich bei Polizei und Bundesheer durch die Bundes-ÖVP fortschreibt.

 

Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Bedürfnis nach ausreichendem Schutz durch die Sicherheitsexekutive, in der Stadt und auf dem Land. Es handelt sich bei der Sicherheit immerhin um einen Eckpfeiler der Lebensqualität, welche es durch die Politik zu schützen gilt. Deswegen hat die Bevölkerung der jeweils betroffenen Gemeinde nach Meinung der FPÖ zeitgerecht in Entscheidungsfindungen eingebunden zu werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, im Sinne der Sicherheit für Kärnten eine dem Sicherheitsbedürfnis der Kärntner Bürger entsprechende Anzahl von Polizisten in Kärnten einzusetzen, indem die Polizeiplanstellen in Kärnten aufgestockt werden, umgehend ein Ausbildungskurs in Kärnten gestartet wird, den Vertretern der betroffenen Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird, die Argumente gegen jede einzelne Schließung erneut vorzubringen und dem Land Kärnten künftig ein Vetorecht bei weiteren Schließungen von Polizeidienststellen eingeräumt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.